Serbien hat ein umfangreiches Paket mit neuen Einmalzahlungen beschlossen. Bereits im September sollen Pensionisten, Familien und andere Bevölkerungsgruppen zusätzliches Geld erhalten. Auch für Millionen Erwachsene sind 6.000 Dinar vorgesehen – allerdings nicht ohne Voraussetzungen.
Das serbische Parlament hat am 31. August den Nachtragshaushalt für 2026 und gleichzeitig ein Gesetz über neue finanzielle Unterstützungen verabschiedet. Das gesamte Hilfspaket hat laut Finanzministerium einen Umfang von rund 980,6 Millionen Euro. Die ersten Zahlungen sollen bereits Mitte September erfolgen.
Pensionisten bekommen bis zu 35.000 Dinar
Besonders hoch fällt die Unterstützung für Pensionisten aus. Wer im August eine Pension von höchstens 31.092,11 Dinar erhalten hat, bekommt einmalig 35.000 Dinar. Bei einer Pension zwischen 31.092,12 und 56.822 Dinar beträgt die Hilfe 27.500 Dinar. Pensionisten mit höheren Bezügen erhalten 20.000 Dinar.
Diese Zahlungen sollen bereits am 14. September erfolgen. Zusätzlich erhalten Bezieher von Kindergeld, Sozialhilfe und Veteranenzulagen jeweils 25.000 Dinar. Kriegsveteranen, die keine entsprechende Zulage beziehen, bekommen 10.000 Dinar.
6.000 Dinar für Erwachsene
Darüber hinaus ist eine einmalige Zahlung von 6.000 Dinar vorgesehen. Anspruch haben volljährige serbische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Serbien haben und über einen gültigen serbischen Personalausweis verfügen.
Wer bereits aufgrund des Gesetzes über kostenlose Aktien im sogenannten Akcionarski fond registriert ist, muss für die 6.000 Dinar keinen neuen Antrag stellen. Alle anderen Anspruchsberechtigten können sich vom 7. bis 21. September elektronisch über das Portal der serbischen Schatzverwaltung anmelden. Die Auszahlung ist zwischen dem 22. und 25. September vorgesehen.
Wichtig für Serben in Österreich
Für die Diaspora gibt es allerdings eine entscheidende Einschränkung: Die serbische Staatsbürgerschaft allein reicht für die allgemeine Zahlung von 6.000 Dinar nicht aus. Zu den Voraussetzungen gehört auch ein gemeldeter Wohnsitz in Serbien.
Wer dauerhaft in Österreich lebt und keinen Wohnsitz mehr in Serbien hat, erfüllt diese Voraussetzung daher nicht. Personen, die weiterhin einen gültigen Wohnsitz in Serbien haben, sollten vor Beginn der Anmeldefrist prüfen, ob sie bereits im Akcionarski fond erfasst sind oder einen Antrag stellen müssen.