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BRUTTO-NETTO-RECHNER

So bleibt euch dauerhaft mehr Netto vom Brutto!

BRUTTO_NETTO
(FOTO: iStock/Max Zolotukhin)

Angesichts der Inflation und der steigenden Preise hat die österreichische Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Bürgern das Leben zu erleichtern. Eines ist der Entlastungsrechner des Finanzministeriums, mit dem jeder Steuerzahler seine individuelle Entlastung berechnen kann. Der Rechner berücksichtigt die verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen wie den Klimabonus, die Abschaffung der kalten Progression und den Kinderfreibetrag. So können die Steuerzahler auf einfache Weise herausfinden, wie viel Geld sie sparen können.

Nun wurde der Online-Rechner unter www.bmf.gv.at/entlastungsrechner nochmals erweitert: Ab sofort können alle Bürger ihre persönlichen finanziellen Entlastungen mit Eingabe des Nettogehalts berechnen. Biss jetzt war eine Prognose nur durch die Eingabe des Brutto-Gehalts möglich.

„Damit unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser herausfordernden Phase. Mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums können die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler berechnen, wie viel mehr netto ihnen durch die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung bleibt. Besonders positiv am Gehaltszettel wirken sich natürlich die Abschaffung der Kalten Progression und die Steuersenkungen aus.“, sagt Finanzminiser Magnus Brunner.

Die steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung haben einen positiven Effekt auf den Nettolohn der Steuerzahler. Zum Beispiel profitieren alle Lohn- und Einkommensteuerzahler von der Abschaffung der Kalten Progression und höheren Absetzbeträgen. Außerdem werden die Steuersätze für die zweite und dritte Tarifstufe im Jahr 2023 aufgrund der ökosozialen Steuerreform gesenkt und seit 2022 erhalten Familien einen höheren Familienbonus beziehungsweise Kindermehrbetrag.

Steuerliche Maßnahmen

Klein- und mittelverdienende Steuerzahler profitieren besonders von den steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung. Die Einkommensgrenzen für die unteren beiden Tarifstufen wurden über die Höhe der Inflation hinaus erhöht, wodurch sich nun eine höhere Grenze für die Steuerpflicht ergibt. Während im Vorjahr ein Einkommen ab 11.000 Euro steuerpflichtig war, liegt diese Grenze nun bei 11.693 Euro. Für das gesamte Jahr 2023 wird für die dritte Tarifstufe ein Mischsteuersatz von 41 Prozent angewendet. Im Jahr 2024 beträgt der Steuersatz für die dritte Tarifstufe dann 40 Prozent. Der Steuersatz für die zweite Tarifstufe wurde ebenfalls gesenkt und beträgt ab 2023 nur noch 30 Prozent. Im Vorjahr betrug dieser noch 32,5 Prozent und 2021 lag er bei 35 Prozent.

„Wir haben durch unsere Hilfen kleine Einkommen um bis zu 10 Prozent erhöht. Mit zahlreichen Entlastungmaßnahmen sorgen wir dafür, dass den Menschen dauerhaft mehr Netto vom Brutto bleibt und der Entlastungsrechner zeigt jedem sein persönliches Plus beim Nettoeinkommen.“, so Brunner.