Start News Panorama
Stadt Wien

So erhaltet ihr bis zu 12.000 Euro für die Errichtung eures Eigenheims!

(FOTO: iStock/yul38885 yul38885)
(FOTO: iStock/yul38885 yul38885)

Bis zu 12.000 Euro Förderung – Anträge können ab sofort bis zum Jahresende gestellt werden.

„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten demonstriert die Stadt Wien ihre führende Rolle als Impulsgeberin für den Wohnbau. In verantwortungsvoller Weise haben wir deshalb in den vergangenen Jahren die Förderungen für Neubau und Sanierungen stark angehoben. Und wir haben die Wiener Wohnbau-Offensive 2024+ ins Leben gerufen. Damit schaffen wir zusätzlichen leistbaren Wohnraum und sichern tausende Arbeitsplätze. Dank der geförderten Bauleistung sowohl im Neubau und Sanierungsbereich können wir zusätzlich 30 Millionen Euro aus dem Wohnbaupaket abholen. Zu kritisieren ist, dass bei dem vor einem Jahr auf Bundesebene geschaffenen Wohnbaupaket Sanierungen im kommunalen Wohnbau komplett ausgespart wurden. Dieser Kritikpunkt wurde auch bei der letzten Konferenz aller Wohnbaulandesrät*innen gemeinsam festgehalten. Als Hauptstadt des sozialen Wohnbaus kompensieren wir diese Lücke und sorgen für Rekordinvestitionen bei Gemeindebau-Sanierungen. Trotz dieser Mängel im Bundes-Wohnbaupaket stellen wir insgesamt sicher, die zusätzlichen Mittel für Wien bestmöglich abzuholen. Deshalb ist jetzt auch ein Zinsenzuschuss für die Errichtung von Eigenheimen möglich“, Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Das vor einem Jahr geschaffene Wohnbaupaket auf Bundesebene sieht verschiedene Fördermaßnahmen zur Belebung der Bauwirtschaft vor. Das Land Wien kann etwa aufgrund der im Vorjahr erbrachten Neubau- und Sanierungsleistungen in der Stadt Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro abholen.

Nun wurde durch einen einstimmigen Beschluss der Wiener Landesregierung eine weitere im Wohnbaupaket vorgesehene (zeitlich befristete) Förderschiene realisiert – durch eine Novelle der Neubauverordnung. Zugute kommt diese zusätzliche Förderung Wiener in Form eines Zinsenzuschusses für laufende Kredite zur Errichtung eines Eigenheims, eines Kleingartenhauses oder eines Dachgeschoßausbaus.

„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten demonstriert die Stadt Wien ihre führende Rolle als Impulsgeberin für den Wohnbau. In verantwortungsvoller Weise haben wir deshalb in den vergangenen Jahren die Förderungen für Neubau und Sanierungen stark angehoben. Und wir haben die Wiener Wohnbau-Offensive 2024+ ins Leben gerufen. Damit schaffen wir zusätzlichen leistbaren Wohnraum und sichern tausende Arbeitsplätze. Dank der geförderten Bauleistung sowohl im Neubau und Sanierungsbereich können wir zusätzlich 30 Millionen Euro aus dem Wohnbaupaket abholen. Zu kritisieren ist, dass bei dem vor einem Jahr auf Bundesebene geschaffenen Wohnbaupaket Sanierungen im kommunalen Wohnbau komplett ausgespart wurden. Dieser Kritikpunkt wurde auch bei der letzten Konferenz aller Wohnbaulandesräte gemeinsam festgehalten. Als Hauptstadt des sozialen Wohnbaus kompensieren wir diese Lücke und sorgen für Rekordinvestitionen bei Gemeindebau-Sanierungen. Trotz dieser Mängel im Bundes-Wohnbaupaket stellen wir insgesamt sicher, die zusätzlichen Mittel für Wien bestmöglich abzuholen. Deshalb ist jetzt auch ein Zinsenzuschuss für die Errichtung von Eigenheimen möglich“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Zeitraum und andere Voraussetzungen

Der Zinsenzuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro ist eine Zusatzförderung. Das bedeutet, dass für die beschriebenen Bauprojekte eine Neubauförderung (§§ 11 bzw. 12 Neubau VO) des Landes vorliegen muss. Der nun geschaffene Zinsenzuschuss (§ 12a Neubau VO) kann sowohl zeitgleich zum Neubauförderungsantrag als auch in Folge bei der MA50 (Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten) beantragt werden.

Auch eine rückwirkende Gewährung ist nach den Vorgaben des Bundeswohnbaupakets möglich, hierfür muss eine Neubauförderungs-Zusicherung ab dem 18. April 2024 für das Bauprojekt vorliegen. Zu beachten ist in jedem Fall, dass eine Antragstellung nur bis Dezember 2025 möglich ist.

Kredit-Voraussetzungen im Detail

Unabhängig von der Zusicherung für eine Neubauförderung müssen auf den

für das Bauprojekt gewährten Kredit auch einige Grundvoraussetzungen zutreffen:

  • Gefördert werden Zinsen bis zu einer Kreditsumme von 200.000 Euro
  • der Kreditvertrag muss ab 2021 abgeschlossen worden sein, mit einer Laufzeit bis zumindest Ende 2028
  • der Kredit muss höher als 1,5 Prozent verzinst sein (gefördert werden Verzinsungen zwischen 1,5 Prozent und 2,72 Prozent)

Höhe der Förderung

Wird der Antrag für den Zinsenzuschuss bewilligt, läuft die Förderung bis 31. Dezember 2028 und kann halbjährlich oder einmalig ausbezahlt werden. Die nun geschaffene Umsetzung des Landes Wien erlaubt den Antragsteller diesen Auszahlungsmodus frei zu wählen. Ausbezahlt werden können pro Jahr 1,22 Prozent der Kreditsumme (die mit 200.000 Euro begrenzt ist), sprich bis zu 2.440 Euro.

Berechnungs-Beispiel:

Ein 2021 über 350.000 Euro abgeschlossener Kredit, mit einer 10-jährigen Laufzeit und einer Zinsenbelastung von 3,2 Prozent im Jahr, sowie eine Bewilligung für eine Neubauförderung vom 19. April 2024 für Errichtung eines Eigenheims liegt vor.

Grundlage der Berechnung sind 1,22 Prozent im Jahr (bzw. 0,61 Prozent halbjährlich) für eine Kreditsumme von 200.000 Euro. Das ergibt somit maximal 1.220 Euro halbjährlich. Die Gewährung erfolgt ab 19. April 2024, wobei der erste Stichtag des Zinsenzuschusses der 1. Mai 2024 ist. Der letzte Zinsenzuschuss erfolgt am 1. November 2028. Somit kann der Zinsenzuschuss insgesamt zehnmal gewährt werden. Alternativ stünde ein Einmalzuschuss in Höhe von maximal 12.200 Euro (10 x 1.220 Euro) zu.

Antrag bei der MA50 Wohnbauförderung

Per E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at

Postalisch: MA50/Neubauförderung, Muthgasse 62, 1190 Wien

Formal ist für die Bewilligung der Zinsenzuschuss-Anträge auch ein Beschluss der Wiener Landesregierung notwendig. Deshalb wird empfohlen, die vollständigen Anträge spätestens bis Ende November bei der MA50 einzubringen, um die Einhaltung des Fristenlaufs sicherzustellen.