Während sie bewusstlos war, wurde eine 17-Jährige zum Opfer. Statt Hilfe zu leisten, nutzte ein Mann ihre Hilflosigkeit aus – mit lebensbedrohlichen Folgen.
In einer Wiener Wohnung wurde eine bewusstlose 17-Jährige aus Niederösterreich sexuell missbraucht. Die Jugendliche, die unter Drogeneinfluss stand und von zu Hause abgängig war, traf am 15. Juni gegen 2 Uhr nachts auf zwei syrische Männer. Diese nahmen die sich in schlechtem Zustand befindende Teenagerin mit in eine 35 Quadratmeter kleine Unterkunft in der Geiselbergstraße in Wien-Simmering.
Statt dem Mädchen zu helfen, verließen drei der insgesamt vier anwesenden Männer die Wohnung gegen 3 Uhr morgens. Während einer nach Hause ging und zwei weitere zum nächtlichen Gebet eine Moschee nahe dem Reumannplatz in Wien-Favoriten aufsuchten, blieb ein 33-jähriger Syrer, der monatlich 1100 Euro Unterstützungsleistung in Österreich bezieht, mit der Jugendlichen allein zurück. In diesem Zeitraum missbrauchte er die völlig reglose und nicht ansprechbare 17-Jährige sexuell.
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Lebensbedrohlicher Zustand
Erst als die anderen Männer zurückkehrten und den lebensbedrohlichen Zustand des Mädchens erkannten, wurde der Notruf gewählt. Bei Eintreffen der Rettungskräfte hatte die Jugendliche bereits keinen Puls mehr. Ob sie überleben würde, war zu diesem Zeitpunkt unklar, wie die Staatsanwältin im Prozess ausführte. Der Hauptbeschuldigte räumte erstmals ein, dass die 17-Jährige dem sexuellen Kontakt nicht zugestimmt hatte und aufgrund ihres Zustands auch gar nicht zustimmungsfähig war.
Auf die Frage der Richterin Danja Petschniker nach seiner Motivation antwortete der Angeklagte: „Ich war in betrunkenem Zustand. Es war ein Fehler. Kein Mensch ist vor Fehlern gefeit.“ Die Vorsitzende entgegnete: „Das war ein wahnsinniger Fehler.“ Als der Senat wissen wollte, warum er nicht umgehend die Rettung alarmiert habe, ließ der Mann über den Dolmetscher mitteilen: „Weil ich kein Deutsch kann.“
Gerichtsurteil
Die Verteidiger Andreas Reichenbach und Wolfgang Haas plädierten für die drei Mitangeklagten auf Freispruch. „Ja, sie sind weggegangen. Aber sie hatten doch keine Ahnung, was der andere vorhat“, argumentierte Reichenbach. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sprach die drei Männer frei.
Der Haupttäter wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.