Die Regierungskoalition hat eine Neuregelung bei der steuerlichen Behandlung von Überstundenzuschlägen beschlossen. Ab dem kommenden Jahr werden monatlich bis zu 15 Überstundenzuschläge mit einem Höchstbetrag von 170 Euro steuerfrei gestellt. Dies stellt eine Anpassung der ursprünglichen Planung dar, die für 2026 lediglich einen steuerfreien Betrag von 120 Euro für maximal 10 Überstunden vorgesehen hatte.
Für die Jahre 2024 und 2025 gilt weiterhin die bereits beschlossene temporäre Regelung, die den steuerfreien Höchstfreibetrag von ehemals 86 Euro auf 200 Euro anhebt und die Anzahl der begünstigten Überstunden von 10 auf 18 erweitert. Diese Ausweitung der steuerlichen Begünstigung wurde bereits 2023 im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression eingeleitet.
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Gesetzliche Klarstellung
Die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS plant zudem eine gesetzliche Klarstellung zur Steuerfreiheit von Sonn- und Feiertagsentgelten. Diese Steuerbefreiung war aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts weggefallen, wie aus einer gemeinsamen Mitteilung der Sozialsprecher der Regierungsparteien hervorgeht. Der entsprechende Initiativantrag soll noch heute in der Sondersitzung des Nationalrats eingebracht und im Jänner rückwirkend zum Jahresbeginn beschlossen werden.
Politische Reaktionen
ÖVP-Klubobmann August Wöginger betonte in einer Aussendung die wirtschaftliche Bedeutung der Maßnahme: „Jede zusätzliche Stunde Leistung stärkt unsere Wirtschaft. Es braucht richtige Anreize, damit der Aufschwung gelingt.“ SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch bezeichnete die Einigung als „eine sehr gute Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Für den Neos-Wirtschaftssprecher Markus Hofer sende die Verlängerung der steuerlichen Entlastung „ein wichtiges Signal“, damit sich „Vollzeit und Mehrarbeit auszahlen“.
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) bewertete den Kompromiss als „sozial ausgewogen, budgetär verantwortungsvoll“ und hob die „spürbare Entlastung sowie Planungssicherheit“ für Beschäftigte hervor. ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth unterstrich, dass die Steuerfreiheit für Feiertags- und Überstundenzuschläge jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlaste, „die arbeiten, wenn andere frei haben“.
Auch die Arbeiterkammer Wien begrüßte die nun eindeutige gesetzliche Regelung zur steuerlichen Begünstigung des Feiertagsarbeitsentgelts.