Neue Regeln für Steuern, Strafen und Aufenthaltstitel: Der Ministerrat hat ein breites Maßnahmenpaket beschlossen.
Zu den Maßnahmen, die der Ministerrat nun auf den Weg gebracht hat, zählt eine Verschärfung der Wegzugbesteuerung. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und stille Reserven von mehr als 100.000 Euro hält, wird künftig einer jährlichen Meldepflicht unterliegen. Gegenüber der Abgabenbehörde muss dabei nachgewiesen werden, dass hinsichtlich der nicht festgesetzten Abgabenschuld noch kein die Festsetzung auslösendes Ereignis – etwa die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes oder Derivates – eingetreten ist.
Betrugsbekämpfung
Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinunternehmensgründungen vorgesehen. Das Amt für Betrugsbekämpfung soll künftig Zugang zu Daten aus dem Kontenregister erhalten sowie berechtigt sein, Auskünfte von Kreditinstituten einzuholen. Zum Schutz der Betroffenen ist das Bundesfinanzgericht als Kontrollinstanz vorgesehen; die Auskunftsbefugnis wird zudem auf jene Fälle beschränkt, in denen bereits eine Verdachtsmitteilung an das betreffende Unternehmen ergangen ist und die Aufforderung zur Herausgabe von Bankunterlagen ohne Ergebnis geblieben ist.
Mit der Umsetzung des europäischen Asylpakts werden Neuausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln gebührenpflichtig. Die entsprechenden Tarife werden nun gesetzlich verankert: Für Personen ab 16 Jahren ist eine Gebühr von 91 Euro vorgesehen, für Personen unter 16 Jahren beträgt sie 39 Euro.
Bei der Abgeltung von Reisekosten entfällt der erhöhte Beförderungszuschuss. Gleichzeitig wird der Jahresdeckel für Beförderungszuschüsse auf die Kosten des Klimaticket Ö Classic abgesenkt. Der darüber hinausgehende Betrag unterliegt der Lohnsteuerpflicht.
Neue Strafrahmen
Als Schritt zum Bürokratieabbau gilt die geplante Abschaffung der Pflicht für Beherbergungsbetriebe, Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich auszuweisen. Diese Verpflichtung gelte nicht mehr als zeitgemäß.
Die Strafen bei Verstößen gegen Preisauszeichnungsvorschriften werden angehoben und orientieren sich künftig an den Sanktionshöhen des Anti-Mogelpackungs-Gesetzes. Zunächst gilt dabei der Grundsatz „Beraten statt Strafen“: Betroffenen Unternehmen ist zuerst ein Verbesserungsauftrag zu erteilen. Wird diesem nicht innerhalb einer angemessenen Frist entsprochen, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.500 Euro je Produkt, insgesamt jedoch maximal 10.000 Euro. Im Wiederholungsfall erhöhen sich die Obergrenzen auf 3.750 Euro pro Produkt beziehungsweise 15.000 Euro in der Gesamtsumme.
Steuerfreie Mitarbeiter-Prämie
Für den Zeitraum Juli bis Dezember gilt eine Obergrenze von 500 Euro. Werden im Jahr 2026 sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt, bleibt insgesamt nur ein Betrag von 3.000 Euro steuerfrei. Hinsichtlich der Steuerfreiheit von Feiertagsentgelten wird gesetzlich klargestellt, dass diese Regelung auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft zugutekommen soll – darunter ausdrücklich auch Saisonarbeitskräfte.