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Prozess

Stiefvater drohen 15 Jahre Haft nach Kindesmissbrauch

Stiefvater drohen 15 Jahre Haft nach Kindesmissbrauch
FOTO: iStock/eranicle
2 Min. Lesezeit |

Am Donnerstag beginnt vor dem Landesgericht Eisenstadt ein Schöffenprozess gegen einen Mann Ende 30, der sich wegen schwerwiegender Missbrauchsvorwürfe verantworten muss. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, die Tochter seiner Lebensgefährtin in mehr als 20 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte weist sämtliche Anschuldigungen zurück und zeigt keine Geständnisbereitschaft.

Bei einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren, wie das Landesgericht Eisenstadt mitteilt. Für die Verhandlung sind sechs Stunden angesetzt.

Schwere Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren – von Mai 2023 bis März 2025 – wiederholt sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen zu haben. Da das Kind zu Beginn der mutmaßlichen Übergriffe noch nicht mündig (in Österreich: noch nicht 14 Jahre alt) war, wird dem Angeklagten zusätzlich der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen.

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Schutz für minderjährige Opfer im Gerichtsprozess

Im österreichischen Rechtssystem erhalten minderjährige Missbrauchsopfer während des Verfahrens umfassende Unterstützung. Dazu gehört die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, die das Kind auf die Verhandlung vorbereitet und während des gesamten Prozesses begleitet. Um eine direkte Konfrontation mit dem Angeklagten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, Aussagen in einem geschützten Rahmen zu machen – etwa per Videoübertragung oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Nach Abschluss des Verfahrens stehen dem betroffenen Kind und seiner Familie spezialisierte Beratungsstellen und Therapieangebote zur Verfügung. Diese langfristigen Hilfsmaßnahmen zielen darauf ab, das Erlebte zu verarbeiten und die psychische Stabilität wiederherzustellen. Die Inanspruchnahme dieser Unterstützung wird von Gerichten und Behörden aktiv gefördert und kann auch nach dem Strafverfahren fortgesetzt werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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