Ein Taxifahrer in Innsbruck wurde wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Die Tat geschah während einer nächtlichen Taxifahrt.
Ein 58-jähriger Taxifahrer stand vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 8. auf den 9. März des Vorjahres, als eine 20-jährige Frau nach einem Abend in einem Innsbrucker Lokal ein Taxi nach Hause nahm. Der Taxifahrer begrüßte sie mit den Worten „Hallo, hübsche Frau“ und forderte sie auf, auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen. Während der Fahrt schlief die Frau ein und erwachte, als der Fahrer sie küsste und sexuell belästigte. Ihr Freund, der auf der Rückbank schlief, bemerkte nichts.
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Fragte nach Blowjob
Erst als der Taxifahrer nach einem Blowjob fragte, kam die Frau zu sich und kletterte zu ihrem Freund auf die Rückbank. Sie berichtete später, dass sie während der ganzen Fahrt geweint habe und erstattete am nächsten Tag Anzeige. Der Taxifahrer gestand die Tat, machte jedoch keine weiteren Angaben und äußerte lediglich, dass er sich schäme: „Ich geniere mich und weiß nicht, wie es dazu kommen konnte.“
Urteil und Reaktionen
Das Gericht verurteilte den Taxifahrer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, von denen er sechs Monate in Haft verbringen muss. Die restlichen zwölf Monate wurden bedingt nachgesehen. Zudem wurde er zur Zahlung von 1000 Euro Teilschadenersatz an das Opfer verurteilt. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass das Opfer aufgrund ihrer Schlaftrunkenheit eindeutig wehrlos gewesen sei.
Nicht rechtskräftig
Die Verteidigerin des Angeklagten argumentierte, dass es sich lediglich um „Schock und Angst“ gehandelt habe, die das Opfer davon abgehalten hätten, sich zu wehren. Sie legte „Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung“ ein, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist.
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