Ein Rückfall, digitale Spuren und ein Geständnis mit Tränen – ein 76-Jähriger steht erneut vor Gericht.
Vor dem Landesgericht St. Pölten stand am Donnerstag ein 76-jähriger Niederösterreicher vor Gericht. Dem Pensionisten wurde der Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial zur Last gelegt. Für den Mann aus dem Bezirk Tulln war es nicht die erste Begegnung mit diesem Gericht: Bereits 2010 war er in St. Pölten schuldig gesprochen worden – damals wegen schweren sexuellen Missbrauchs, in dessen Zuge ebenfalls Kindesmissbrauchsmaterial sichergestellt worden war.
Die Folge war eine mehrjährige Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Nach seiner Entlassung lebte der Mann unter Auflagen in Freiheit, zuletzt gemeinsam mit seiner Ehefrau in einer gemeinsamen Wohnung. Wie der „Kurier“ berichtet, soll er sich jedoch in der Folge erneut Laptops besorgt und wieder nach illegalem Material gesucht haben.
Vor dem Schöffensenat beschrieb der Angeklagte sein Verlangen nach nackten Kindern mit den Worten: „Es ist wie eine Sucht.“ Während er dies schilderte, liefen ihm auf der Anklagebank Tränen über das Gesicht.
Digitale Spuren
Im laufenden Verfahren spielten digitale Spuren eine zentrale Rolle. Laut „Kurier“ werteten Ermittler Zeitstempel aus, die Aufschluss über den Zeitpunkt der Suchanfragen geben sollten. Dabei stand auch die Frage im Raum, ob der Mann bereits während seiner Probezeit erneut nach illegalem Material im Netz gesucht hatte. Sowohl der Angeklagte als auch sein Verteidiger wiesen dies am Donnerstag zurück.
Ein gerichtlich bestellter Gutachter attestierte dem 76-Jährigen „pädophile Neigungen, aber keine Persönlichkeitsstörung“. Der Sachverständige sprach sich dafür aus, dass regelmäßige Therapiesitzungen als ausreichende Behandlungsmaßnahme angesehen werden könnten. Eine erneute Einweisung in eine forensisch-therapeutische Anstalt hielt der Gutachter nicht für notwendig.
Urteil rechtskräftig
Der Schöffensenat folgte dieser Einschätzung jedoch nicht vollständig: Er verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und ordnete zugleich die Unterbringung des Mannes in einer entsprechenden Anstalt an. Im Anschluss an die Urteilsverkündung verzichteten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.