Start Aktuelles
Umbruch

Trinkgeld-Regeln neu: Das ändert sich ab sofort im Gasthaus

Trinkgeld
FOTO: iStock

Österreichs Gastro-Branche steht vor einem Wendepunkt: Die Trinkgeld-Pauschalen werden vereinheitlicht und neu geregelt. Der Kompromiss sorgt für Zustimmung – aber nicht bei allen.

Die neuen Trinkgeld-Regelungen stehen kurz vor der parlamentarischen Verabschiedung. In der kommenden Woche soll der Nationalrat die Gesetzesnovelle beschließen, nachdem sich die Koalition Ende Juli auf einen Kompromiss geeinigt hatte. Am Mittwoch passierte der Entwurf bereits den Sozialausschuss mit Unterstützung von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen. Lediglich die FPÖ verweigerte ihre Zustimmung und kritisierte die Maßnahme als Einführung einer neuen Steuer.

Obwohl Trinkgelder in Österreich grundsätzlich steuerfrei bleiben, unterliegen sie weiterhin der Sozialversicherungspflicht. Die wesentliche Neuerung besteht in der Einführung bundesweit einheitlicher Pauschalen für die Bemessung dieser Abgaben – bisher galten je nach Bundesland unterschiedliche Beträge. Für die Gastronomie haben die Sozialpartner bereits konkrete Vorschläge erarbeitet.

⇢ Wohnpaket für Mieter kommt erst 2026

Pauschalen nach Tätigkeit

Beschäftigte mit Inkasso (Kassatätigkeit) sollen 2026 monatlich 65 Euro, 2027 dann 85 Euro und ab 2028 schließlich 100 Euro als Pauschale angerechnet bekommen. Für Mitarbeiter ohne Inkasso sind 2026 und 2027 jeweils 45 Euro sowie ab 2028 dann 50 Euro monatlich vorgesehen. Ab 2029 sollen alle Pauschalen regelmäßig valorisiert werden. Wichtig für die Betroffenen: Übersteigt das tatsächliche Trinkgeld die Pauschale, entstehen keine zusätzlichen Abgaben.

Die Dringlichkeit der Reform erklärt sich durch den zunehmenden Trend zur bargeldlosen Bezahlung, wodurch Trinkgeldzahlungen für die Behörden transparenter und leichter nachvollziehbar geworden sind. Dies führte in der Vergangenheit zu teilweise erheblichen Nachforderungen der Österreichischen Gesundheitskasse gegenüber Gastronomiebetrieben.

Politische Reaktionen

Die neue Regelung sieht eine Verjährung solcher Forderungen vor, sofern bis Ende September 2026 eine neue Pauschale festgesetzt wird. Zudem müssen Arbeitgeber künftig ihre Angestellten über bargeldlos erhaltene Trinkgelder informieren.

Im Sozialausschuss betonte Josef Muchitsch von der SPÖ, dass die Trinkgeldpauschale seit Jahrzehnten nicht angepasst worden sei. Die nun gefundene Lösung stelle einen Kompromiss dar – sowohl hinsichtlich der Höhe der Pauschale als auch bezüglich der erstmaligen Valorisierung im Jahr 2029.

⇢ Preis-Anpassungen: Regierung kündigt neuen Vertrags-Hammer an

Der Neos-Abgeordnete Johannes Gasser hob hervor, dass das neue Gesetz für Rechtssicherheit und Klarheit sorge. Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann von der SPÖ unterstrich die Bedeutung einer einheitlichen Regelung und verwies darauf, dass bei der Festlegung der Pauschale auch die Arbeitszeit berücksichtigt werde.

Die FPÖ steht der Reform ablehnend gegenüber. Der freiheitliche Abgeordnete Peter Wurm kritisierte, es sei ein Wahnsinn, dass die Regierung den einfachsten Arbeitnehmern in die Tasche greife.

Nach seiner Auffassung sollte Trinkgeld als persönliche Zuwendung vollständig bei der Person verbleiben, die es erhält.