Krank, aber offiziell arbeitsfähig – ein 50-Jähriger geriet zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber in eine ausweglose Lage.
Herr S. – der Name wurde von der Redaktion geändert – sah sich mit einer Situation konfrontiert, die er so nicht erwartet hatte: Die Österreichische Gesundheitskasse verkürzte seine Krankschreibung wegen psychischer Beschwerden, ohne ihn zuvor zu untersuchen oder auch nur Rücksprache zu halten. Der 50-Jährige war ursprünglich für einen Monat krankgeschrieben worden – doch bereits nach einer Woche wurde ihm mitgeteilt, dass sein Krankenstand auf zwei Wochen reduziert worden sei.
Sein Arbeitgeber reagierte prompt und forderte ihn auf, entweder fristgerecht an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder Urlaub zu beantragen. Für Herrn S. entstand damit ein kaum lösbares Dilemma: Offiziell galt er wieder als arbeitsfähig – tatsächlich war er es nicht.
AK interveniert
Schließlich wandte er sich an die Arbeiterkammer Wien, die in seinem Namen aktiv wurde. Max Weh von der Abteilung Sozialversicherung schildert den Vorgang: „Wir intervenierten bei der ÖGK. Die Begründung der ÖGK war, dass der Befund nicht ausführlich genug sei und eine Diagnose vom Facharzt benötige. Doch genau da liegt das Problem – Facharzttermine bei Psychiatern sind schwer zu bekommen, Wartezeiten von Wochen oder Monaten sind die Regel.“
Daraufhin handelte der Hausarzt von Herrn S. ohne Verzögerung: Er stellte eine neue Krankschreibung aus, beschrieb die Beschwerden seines Patienten diesmal in größerer Ausführlichkeit und hielt schriftlich fest, dass ein kurzfristiger Termin bei einem Psychiater schlicht nicht realisierbar sei. Diese ergänzenden Angaben bewegten die ÖGK schließlich dazu, den Krankenstand anzuerkennen und zu verlängern.
Max Weh zieht aus dem Fall eine klare Schlussfolgerung: „Ärztliche Krankschreibungen sollten nicht ohne triftigen Grund infrage gestellt werden, denn das bringt Betroffene in eine sehr schwierige Lage. Herr S. war krank – sein Arzt hat das bescheinigt. Ohne die AK hätte er womöglich seinen Job riskiert oder krank arbeiten gehen müssen. Wir konnten erreichen, dass sein Krankenstand anerkannt wurde und er die nötige Zeit zur Genesung bekam.“