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TERROR IN WIEN

Trotz Verurteilung: Attentäter hatte kein Waffenverbot

(FOTOS: KOSMO, BKA/Wenzel)

Der Wiener Attentäter war zwar wegen terroristischer Vereinigung verurteilt und in Haft, aber über ihn wurde kein Waffenverbot verhängt. Das bestätigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) auf NEOS-Anfrage.

Viele fragen sich: Wie kann das sein? – Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage der NEOS bestätigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), dass gegen Kujtim F. trotz aufrechter Verurteilung wegen terroristischer Vereinigung kein Waffenverbot bestand. Laut Innenminister wäre die Landespolizeidirektion Wien dafür zuständig gewesen, aber: Waffenverbote würden nach Einzelfallbeurteilung verhängt, sie seien nicht generelle Praxis bei Terrorismus-Verurteilungen, so Nehammer.

Keine Begründung für Entscheidung
In seiner Anfragebeantwortung teilte Nehammer ausschließlich mit: „Es bestand kein Waffenverbot nach § 12 WaffG“. Weshalb gegen den Wiener Attentäter kein Waffenverbot verhängt wurde, wollte der Innenminister allerdings nicht beantworten: „Aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens muss von einer weiterführenden Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.“

NEOS: „Schier unglaublich“
Für NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos ist es „schier unglaublich“, dass niemand „von der angeblichen Sicherheitspartei ÖVP“ auf die Idee gekommen sei, „dass man über einen verurteilten Terroristen ein Waffenverbot verhängen sollte“. Dafür brauche man kein Anti-Terror-Paket, so die Kritik. Das wäre auch nach damals geltender Rechtslage problemlos möglich gewesen, sagt Hoyos. Infolge dessen wäre vermutlich auch der versuchte Munitionskauf von Kujtim F. in der Slowakei an die Justiz gemeldet worden „und der Attentäter am 2. November 2020 wohl in U-Haft gesessen“.

Info zu Munitionskauf
Ein weiterer Kritikpunkt, der auch von der Untersuchungskommission in ihrem Zwischenbericht aufgelistet wurde, ist die Kommunikation zwischen Ministerium und Justiz: Denn der 20-Jährige hatte am 21. Juli 2020 versucht, in Bratislava Munition für das automatische Sturmgewehr zu kaufen, das er am 2. November bei seinem Anschlag benutzte.

Die slowakischen Behörden hatten daraufhin sofort das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert. Doch die Information blieb dort hängen, die Staatsanwaltschaft bekam diese Information nie – und dass, obwohl F. erst Anfang Dezember 2019 vorzeitig bedingt aus einer 22-monatigen Haftstrafe wegen terroristischer Vereinigung freigelassen worden war.

Übrigens wurde unlängst bekannt, dass auf den Waffen, die beim Anschlag in Wien verwendet wurden, nicht nur DANN-Spuren des Täters sichergestellt wurden. Laut einem forensischen Gutachten hatte eine ganze Reihe von Personen die Waffen in der Hand, darunter auch zwei Frauen.

Quellen und Links: