Ein Koch im Nordburgenland arbeitete unterbezahlt und falsch gemeldet. Nach Intervention der Arbeiterkammer erhielt er eine Nachzahlung und Korrektur bei der ÖGK.
Ein Mann arbeitete elf Monate lang als Koch in einer Pizzeria im Nordburgenland, wo er regelmäßig mehr als zehn Stunden täglich an sechs Tagen pro Woche beschäftigt war. Trotz dieser intensiven Arbeitszeiten erhielt er lediglich 100 Euro netto pro Tag. Laut Martin Sugetich, Jurist bei der Arbeiterkammer, lag dieses Gehalt unter dem kollektivvertraglich festgelegten Mindestentgelt für seine Arbeitsleistung.
Interessanterweise war der Mann bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nur als Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden gemeldet. Diese falsche Meldung führte dazu, dass er teilweise auch Sonderzahlungen und Urlaubsgeld nur auf Basis dieser Teilzeitbeschäftigung erhielt. Nach der Intervention der Arbeiterkammer erhielt er eine Nachzahlung von 3.250 Euro brutto, und die Beitragsgrundlagen bei der ÖGK wurden entsprechend korrigiert. Sugetich bezeichnete diesen Vorfall als ein typisches Beispiel für Lohn- und Sozialdumping, ein Problem, das im Gastronomiebereich häufig vorkommt.
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Anstieg der Anfragen
Insgesamt verzeichnet die Arbeiterkammer einen Anstieg der Anfragen und Beratungen. Im Jahr 2024 wurden die Experten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten 33.594 Mal und in sozialrechtlichen Fragen 10.357 Mal konsultiert. Dabei konnten über neun Millionen Euro für die Mitglieder der Arbeiterkammer erstritten werden.
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