Mit seinem Auto auf verbotenem Terrain unterwegs, stürzte ein 65-jähriger Deutscher in Tirol 20 Meter in die Tiefe. Der automatische Notruf rettete ihm das Leben.
Ein 65-jähriger Deutscher verunglückte am Freitagnachmittag in Itter im Tiroler Bezirk Kitzbühel, als er mit seinem Fahrzeug unbefugt einen Wanderweg befuhr. Der Wagen kam gegen 16.00 Uhr vom Weg am Grünholzbach in Richtung Hohe Salve ab und stürzte rund 20 Meter über einen Hang in eine Wiese.
Die Rettungskette wurde automatisch durch den im Fahrzeug installierten E-Call Notruf aktiviert. Die Besatzung des Notarzthubschraubers „Heli 3“ befreite den Verunglückten aus dem Wrack. Mit Verletzungen unbestimmten Grades wurde der Mann ins Bezirkskrankenhaus Kufstein transportiert.
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Bergung des Fahrzeugs
Das Unfallfahrzeug, an dem vermutlich Totalschaden entstand, wurde in einer gemeinsamen Aktion der Freiwilligen Feuerwehr Itter und eines ortsansässigen Landwirts mit einem Traktor geborgen. An der Rettungsaktion beteiligten sich neben den Feuerwehren aus Itter und Hopfgarten auch ein Rettungswagen sowie der Notarzthubschrauber „Heli 3“.
📍 Ort des Geschehens
Rechtliche Konsequenzen für Wanderweg-Befahren
Das unbefugte Befahren von Wanderwegen ist in Österreich nach dem Forstgesetz streng verboten und kann mit erheblichen Strafen geahndet werden. Laut Tiroler Landesrecht drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro. Bei Schäden an der Umwelt oder wenn Wanderer gefährdet werden, können die Strafen noch höher ausfallen. Zudem müssen die Kosten für Bergungs- und Rettungseinsätze in der Regel vom Verursacher getragen werden, was im vorliegenden Fall mehrere tausend Euro betragen könnte. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der Deutsche den Wanderweg 69a, der ausschließlich für Fußgänger freigegeben ist.
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