Der Verfassungsgerichtshof prüft die Regelungen zur Sicherstellung von Mobiltelefonen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Ein Mann wehrt sich gegen die Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich am Donnerstag in einer öffentlichen Verhandlung mit den Regelungen in der Strafprozessordnung (StPO) zur Sicherstellung von Mobiltelefonen auseinandergesetzt. Im Zentrum der Debatte steht ein Mann, der gegen eine Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vorgeht. Er ist der Meinung, dass die StPO-Bestimmungen unter anderem gegen das Recht auf Privatleben und das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen.
„Stärkung der Beschuldigtenrechte“
Die politische Aktualität dieser Frage rührt daher, dass ÖVP und Grüne derzeit unter dem Schlagwort „Stärkung der Beschuldigtenrechte“ unter anderem über die Voraussetzungen für die Sicherstellung von Smartphones verhandeln. Beide Parteien haben angekündigt, das VfGH-Urteil in dieser Causa abzuwarten. Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Politiker und Justizvertreter sind zuletzt zahlreiche brisante Informationen auf Handys gefunden worden. Diese fanden später ihren Weg in die Öffentlichkeit. Der Anlassfall vor dem VfGH hat jedoch nichts damit zu tun.
Beweisgründe
Nach derzeitiger Rechtslage erlaubt die Strafprozessordnung die Beschlagnahmung von Mobiltelefonen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn dies aus Beweisgründen erforderlich ist, da sie wie andere körperliche Objekte behandelt werden. Die Bestimmungen sehen vor, dass der Zugang zu den auf dem Handy gespeicherten Informationen gewährt werden muss und bei Bedarf ein elektronischer Datenträger in einem allgemein gebräuchlichen Dateiformat ausgehändigt oder erstellt werden soll.
Privatsphäre
Der Antragsteller, vertreten von Rechtsanwalt Richard Soyer, argumentiert, dass „die Fülle der auf einem Smartphone enthaltenen Daten tiefe Einblicke in seine Privatsphäre erlaubt“. Er führt weiter aus, dass für vergleichbare Maßnahmen wie die Auskunft über Bankdaten oder eine Hausdurchsuchung die Zustimmung eines Richters erforderlich ist.
VfGH befindet Teile der COVID-Verordnungen für rechtswidrig
Die Regierung verteidigt die bestehenden Regelungen. Sie betont, dass „für die Sicherstellung einerseits eines Anfangsverdachts und einer Begründung bedarf“. Der Betroffene hat die Möglichkeit eines Einspruchs, um im Nachhinein gegen die Maßnahme vorzugehen.
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