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VATERKARENZ

Wenn Papa zu Hause bleibt, während Mama arbeitet

Vaterkarenz
Vaterkarenz (iStock)

KINDERHELDEN. Im Kampf für die Gleichberechtigung der Geschlechter sind Frauen nicht die einzigen. Männer brechen tagtäglich sowohl Vorurteile als auch traditionelle Rollenbilder. KOSMO stellt euch mutige Väter vor, die sich entschlossen haben, ihre Anzüge abzulegen, zu Hause zu bleiben, um sich somit mehr Zeit mit ihren Kindern zu erkämpfen.

Als Karenz wird der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts bezeichnet. Auf Karenz besteht ein Rechtsanspruch, die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann die Karenz daher nicht verweigern.

Elternkarenz

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Karenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres (Tag vor dem zweiten Geburtstag) des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, mit dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt. Die Schutzfrist dauert in der Regel acht Wochen, kann aber auch länger dauern. Bei der Mutter kann die Karenz auch im Anschluss an einen Urlaub oder Krankenstand beginnen. Hat der Elternteil, der das Kind zunächst betreut, keinen Anspruch auf Karenz (z.B. Selbstständige, Studierende, Hausfrauen/Hausmänner), kann der unselbständig erwerbstätige Elternteil auch zu einem späteren Zeitpunkt Karenz nehmen. Die Karenz muss mindestens zwei Monate dauern. Eine Karenz im Anschluss an die Schutzfrist muss die Mutter innerhalb dieser Frist, der Vater spätestens acht Wochen nach der Geburt der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bekannt geben. Ihre Arbeitgeberin/ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Bestätigung über den Beginn und die Dauer der Karenz ausstellen. Die Bestätigung dient dem Nachweis, dass der andere Elternteil zur selben Zeit keine Karenz in Anspruch nimmt. Sie ist sowohl von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber als auch von Ihnen zu unterfertigen. Derartige Bestätigungen sind von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben befreit.

Teilung der Karenz

Die Karenz kann zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter), wobei jeder Teil mindestens zwei Monate dauern muss.

Vaterkarenz

Die Väterfrühkarenz bzw. der Papamonat soll die gemeinsame Betreuung des Kindes mit der Mutter in den ersten Lebenswochen ermöglichen. In Österreich gibt es drei „Modelle“:

    • Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst: Bundesbedienstete und Bedienstete einiger Bundesländer (derzeit Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Wien und Vorarlberg) können
      • für maximal 4 Wochen
      • unbezahlt
      • während des Mutterschutzes (also innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt)

einen Papamonat in Anspruch nehmen.

  • Väterfrühkarenz im Kollektivvertrag: In manchen Branchen räumt der Kollektivvertrag die Möglichkeit eines Papamonats ein. Die Bedingungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Teilweise gibt es in der Privatwirtschaft auch bezahlte Papamonate.
  • Unbezahlter Urlaub/Vereinbarte Freistellung: Ein unbezahlter Urlaub bzw. eine vereinbarte Karenz ist mit Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer möglich. Ausführliche Informationen zum Thema „Unbezahlter Urlaub/Vereinbarte Karenz“ finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.

Michael Huber-Strasser: persönlicher Assistent des Bürgermeisters von Krems :

Michael Huber-Strasser
Michael Huber-Strasser (FOTO: zVg.)

„Ich habe drei herzallerliebste Kinder, war aber nur zweimal in Karenz, davon einmal nur halb und beide Male viel zu kurz. Leider habe ich die späte Erkenntnis „Jobs kommen und gehen – die Kinder bleiben“ nicht ernst genug genommen. Bei meinem ersten Kind waren die Möglichkeiten in Karenz zu gehen beschränkt, bei den beiden weiteren Kindern war ich leider selbst zu beschränkt, weil ich mich in meiner Führungsfunktion im Job zu wichtig und als Vater zu wenig wichtig genommen habe. Heute habe ich einen neuen Job, arbeite nur 32 Stunden und bemühe mich oft auch schon nachmittags zu Hause zu sein und hab mir ein knappes Jahr Bildungskarenz gegönnt. Nicht jeder Vater hat leicht die Möglichkeit in Karenz zu gehen oder ein Papa-Monat zu nehmen, aber liebe Väter, ich kann euch sagen, dass es eine wunderbare Zeit ist, nehmt sich euch – für euch und eure Kinder. Ich habe meine beiden Karenzen sehr genossen. Es war wunderbar meine Kinder so intensiv zu erleben und zu merken, wie ich plötzlich erste Bezugsperson geworden bin. Von der Beziehung, die wir in dieser Zeit aufgebaut haben zehren wir noch heute. Es war für mich auch gut zu sehen was es heißt tatsächlich für alles im Haushalt verantwortlich zu sein. Ich bin noch immer ein sehr aktiver Vater, mit den Kindern und im Haushalt, aber die Verantwortung und der Stress waren in der Karenzzeit schon groß – es war definitiv kein Urlaub, wie ein paar Kollegen gemeint haben. Dafür hatte ich viel Zeit mit den Kindern und die Möglichkeit ihre Liebe zu empfangen. Meiner Frau hat es natürlich auch getaugt. Sie ist längst wieder erfolgreich berufstätig, aber meine Karenz war für sie – und auch für mich – etwas Besonderes: sie hat von der Arbeit und ihren Herausforderungen erzählt und das Geld nach Hause gebracht, während ich ihr von angeschissenen Windeln und Stress mit Müttern am Spielplatz erzählt habe.”

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