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SCHWEIZ

Wer Kinder schlägt, ist zu wenig integriert: Richter weisen Serben aus

Vater-schlägt-Kinder-Ausweisung
Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Laut Gerichtsbeschluss muss der 40-jährige Serbe nun die Schweiz verlassen, da er seine Kinder mehrfach körperlich misshandelt haben soll.

Der Verurteilte soll 2015 einen seiner zwei Söhne mit der flachen Hand in Gesicht geschlagen, während er sein älteres Kind „mit einem dünnen Ast mehrfach gegen den Körper geschlagen sowie den Jüngeren heftig an den Haaren gerissen“ haben soll.

Anzeige gegen den 40-Jährigen erstattete seine Frau während der Trennungsphase. Er selbst sprach vor Gericht von einem Kampf mit seiner Partnerin um die Kinder und dass es sich bei der Anzeige um ein taktisches Mittel seiner Ex gehandelt haben soll. Damals wurde er zu einer Geldstrafe von 500 Franken verdonnert.

Erneuter Strafantrag zwei Jahre später
2017 kam es zu einer weiteren Anzeige gegen den Serben. Die Ex-Frau warf ihm vor, während der Sommerferien einen Sohn geohrfeigt und an den Haaren gerissen zu haben. Die Schweizer Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde erlaubte daraufhin Vaterbesuche der Söhne nur in Begleitung. Der 40-Jährige stritt alle Vorwürfe vehement ab.

Ohrfeigen und Schläge gehören nicht zur Schweiz
Auch wenn es laut Richter bei den Vergehen des serbischen Staatsbürgers um „geringe Verfehlungen“ handle, so seien sie jedoch ein wesentliches Merkmal für eine fehlende Integration des Mannes in die Schweizer Gesellschaft.

Ohrfeigen und Schläge gehören nicht zur Schweiz – dies unterstrich der Solothurner Verwaltungsgerichtshof mit dem Urteil gegen den 40-Jährigen. Laut Beschluss wird ihm die Niederlassungsbewilligung nicht verlängert, da er seine Kinder mehrfach geschlagen haben soll. Ebenso wird im Urteil betont, dass er keine besonders intensive Beziehung zu seinen Söhnen gepflegt haben soll. 2018 soll er seine Kinder monatelang nicht besucht haben.

Fehlender Arbeitswille
Auch wenn die Gewalt an den Kindern einen großen Teil des Urteils einnehmen, so rechtfertigen die Richter die Ausweisung des Mannes mit weiteren Argumenten. Im Urteil wurde große Skepsis am Arbeitswillen des Serben ausgedrückt. Außerdem habe er keine intensive Beziehung zu seinen Kindern gepflegt. Alles in allem waren für das Gericht Grund genug, die Niederlassungsbewilligung des Serben nicht zu verlängern.

Der 40-Jährige reiste mehrmals als Asylsuchender in die Schweiz ein. Nachdem die Asylanträge jedoch abgelehnt wurden, heiratete er 2007 eine Kosovarin, die in der Schweiz lebte und mit welcher er zwei Kinder hat. Erst 2011 wurde die Familienzusammenführung bewilligt und der Serbe durfte sich dauerhaft in der Schweiz aufhalten. Ende 2015 trennte sich das Paar. Obwohl der Serbe ausgewiesen wurde, versicherten ihm die Richter, dass er seine Kinder regelmäßig in der Schweiz besuchen darf.