Eine knappe Mehrheit von 51,55 Prozent der Kärntner Bevölkerung hat sich bei der jüngsten Volksbefragung für ein Verbot von Windkraftanlagen auf Bergen und Almen ausgesprochen. Die Abstimmung, die von FPÖ und Team Kärnten initiiert wurde, steht jedoch unter rechtlichem Vorbehalt.
Das knappe Votum gegen Windräder auf Kärntens Bergen sorgt für Diskussionen. Kritiker bemängeln die Formulierung der Fragestellung, die nach Ansicht von Experten gegen das Kärntner Volksbefragungsgesetz verstoßen könnte.
Der genaue Wortlaut der Frage – „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ – wird als wertend eingestuft. Dies stellt einen möglichen Konflikt mit den gesetzlichen Vorgaben für Volksbefragungen im Bundesland dar.
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Rechtliche Bedenken
In Kärnten existieren derzeit nur wenige Windkraftanlagen, darunter jene auf der Steinberger Alpe. Die Debatte um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien bei gleichzeitigem Landschaftsschutz spiegelt einen grundsätzlichen Zielkonflikt wider, der nun durch das knappe Votum der Bevölkerung eine neue Dimension erhalten hat.