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CORONAVIRUS

Zehn Jahre Haft für Superspreaderin?

(FOTO: Instagram)

Weil eine junge Amerikanerin lieber Party machen wollte, als auf ihr ausstehendes Corona-Testergebnis zu warten wurde die Frau mutmaßlich zur Superspreaderin in dem Ferienort. Nun drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft.

Lieber Party als Quarantäne: Das dachte sich eine junge Amerikanerin, die im oberbayerischen Ferienort Garmisch-Partenkirchen rund 59 Menschen mit dem Coronavirus ansteckte. Die 26-jährige Yasmin A. war mit Symptomen zur Arbeit gegangen, erst danach ließ sie sich testen.

Die feierfreudige Frau war erst kurz zuvor von einem Griechenland-Urlaub zurück nach Garmisch-Partenkirchen gekommen. Da die 26-Jährige Symptome aufwies, ließ sie sich testen. Ihr wurde Quarantäne auferlegt. Doch anstatt das Ergebnis abzuwarten, begab sich die in Deutschland wohnhafte Amerikanerin auf Kneipentour. Alleine an ihrem Arbeitsplatz, dem von der US-Armee betriebenen Hotel „Edelweiss Lodge“, soll die junge Frau 25 der Ressort-Angestellten angesteckt haben.

Geschehen sei das Ganze in der „Peaches Bar“, welche die Frau Anfang September unter anderem besucht hatte. Dort soll sie sich von abreisenden Ressort-Angestellten verabschiedet und sie dabei umarmt haben. Das AFRC-Ressort (Armed Forces Recreation Centers) ist Angehörigen des US-Militärs, ihren Familien und Veteranen vorbehalten. Oberstleutnant Michael Weismann sagt in einem Statement gegenüber der „Daily Mail“, dass man zuversichtlich ist, alle notwendigen Vorkehrungen getroffen zu haben, um sowohl Mitarbeiter, als auch Gäste zu schützen. Die Anlage ist nun seit Montag für zwei Wochen geschlossen.

„Sie sollte strafrechtlich verfolgt werden“
Laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens sollte die Bestrafung eines sogenannten „Superspreaders“ wie folgt aussehen: „Unter dem Gesichtspunkt der bedingten Absicht kann das sogar zu einer strafrechtlichen Haftung für vorsätzliche und gefährliche Körperverletzungen laut § 224 StGB führen. Die Haftstrafe reicht von 6 Monaten bis 10 Jahren Gefängnis.“

Der Sprecher des Bezirksamtes, Wolfgang Rotzsche, fügte hinzu:

„Wenn die Frau das Risiko, andere anzustecken, tatsächlich bewusst akzeptiert hat, sollte sie auch strafrechtlich verfolgt werden.“

Aufgrund des rasanten Anstiegs an Corona-Infektionen in Garmisch-Partenkirchen, erließ das  Landratsamt Kontaktbeschränkungen für Gaststätten und private Veranstaltungen. Ab 22 Uhr müssen Restaurants schließen und an einem Tisch dürften nur maximal fünf Gäste sitzen. Bei privaten Feiern seien drinnen maximal 50 Personen erlaubt, draußen 100.