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drakonische Strafen

Zigarette aus dem Autofenster? Urlaubsland droht mit Knast und Geldstrafe

Zigarette aus dem Autofenster? Urlaubsland droht mit Knast und Geldstrafe
FOTO: iStock
2 Min. Lesezeit |

Italien verschärft den Kampf gegen Umweltsünder am Steuer: Wer Müll aus dem Auto wirft, riskiert künftig Strafen bis 18.000 Euro und sogar Gefängnis.

In Italien drohen künftig drastische Konsequenzen für Autofahrer, die Abfall aus dem Fahrzeug entsorgen. Die neue Regelung, die per Veröffentlichung im Amtsblatt offiziell in Kraft gesetzt wurde, sieht Geldstrafen bis zu 18.000 Euro vor. Besonders schwerwiegend: In Naturschutzgebieten kann unter bestimmten Umständen sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Überwachungskameras können Umweltsünder erfassen, ohne dass eine direkte Anhaltung erforderlich ist. Bei Verstößen müssen Autofahrer mit Gefängnisstrafen, temporärem Führerscheinentzug bis zu einem halben Jahr und der Konfiszierung ihres Fahrzeugs rechnen.

Die Erfassung des Kennzeichens genügt, um über die Zulassungsdatenbank den Fahrzeughalter zu identifizieren. Anders als bisher kann die Strafe auch ohne direktes Anhalten des Fahrzeugs verhängt werden. Für kleinere Vergehen wie das Wegwerfen eines Taschentuchs oder einer Zigarettenstummel auf die Straße werden Bußgelder bis 1.188 Euro fällig. Wer größere Gegenstände wie Getränkedosen, Glasflaschen oder ganze Müllsäcke aus dem Fenster wirft, wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und muss mit Geldstrafen zwischen 1.500 und 18.000 Euro rechnen.

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Haftstrafen möglich

Für die illegale Müllentsorgung in der Nähe von Gewässern, in Naturschutzgebieten oder bereits verunreinigten Zonen, die eine konkrete Gefährdung für Menschen oder Umwelt darstellt, sind Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünfeinhalb Jahren vorgesehen. In besonders gravierenden Fällen kann die Strafe auf bis zu sieben Jahre ansteigen. Wird die illegale Entsorgung mit einem Firmenfahrzeug durchgeführt, kann dieses beschlagnahmt werden. Diese Sanktion trifft auch Personen, die mit Pkw oder Transportern Abfälle auf Feldern, in verlassenen Industriegebieten oder Naturschutzarealen abladen.

Unternehmen haften

Bei gefährlichen Abfällen liegt das Strafmaß zwischen einem und fünf Jahren Freiheitsentzug, im verschärften Fall zwischen eineinhalb und sechs Jahren. Begeht ein Angestellter den Gesetzesverstoß mit einem Firmenfahrzeug, wird der Unternehmensinhaber wegen mangelnder Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen.

Mit einer möglichen Strafe von bis zu fünfeinhalb Jahren.

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KO KOSMO-Redaktion
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