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Verkehrsregel

Zivilfahnder jagen Autobahn-Schleicher: Was die 20-Sekunden-Regel für Autofahrer bedeutet

Zivilfahnder jagen Autobahn-Schleicher: Was die 20-Sekunden-Regel für Autofahrer bedeutet
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Dauerfahrer auf der mittleren Autobahnspur sorgen für Frust. Eine kaum bekannte 20-Sekunden-Regel schafft nun Klarheit beim umstrittenen Rechtsfahrgebot.

Verstopfte Autobahnen und genervte Fahrer gehören auf deutschen Fernstraßen zum Alltag. Ein besonderes Ärgernis: Verkehrsteilnehmer, die dauerhaft die mittlere Fahrspur besetzen. Doch eine wenig bekannte Faustregel soll nun Klarheit im Umgang mit dem Rechtsfahrgebot schaffen.

Die Straßenverkehrsordnung lässt eigentlich wenig Interpretationsspielraum: Das Befahren der mittleren oder linken Spur ist grundsätzlich nur zum Überholen gestattet. „Man soll so weit wie möglich rechts fahren“, heißt es unmissverständlich im Bußgeldkatalog – und zwar unabhängig von Faktoren wie Gegenverkehr, Kurven oder Sichtverhältnissen. Auf dreispurigen Autobahnen bedeutet das konkret: Die beiden linken Spuren sind ausschließlich für Überholvorgänge reserviert.

20-Sekunden-Regel

Doch ständiges Spurwechseln birgt auch Risiken. Der ADAC (deutscher Automobilclub) bringt auf Facebook Licht ins Dunkel: „Fahrer dürfen auf der mittleren Spur bleiben, wenn sie auf der rechten Spur nicht mindestens 20 Sekunden fahren könnten.“ Diese Regelung soll gefährliche Schlangenlinienfahrten verhindern. Allerdings ist diese „20-Sekunden-Regel“ nicht explizit in der StVO verankert.

Der Automobilclub weist darauf hin, dass sie auf Gerichtsurteilen basiert – rechtlich anerkannt, aber nicht gesetzlich fixiert. Wer die mittlere Spur blockiert, obwohl rechts für mehr als 20 Sekunden freie Fahrt möglich wäre, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot.

Strenge Kontrollen

Das Portal travelbook liefert Hintergründe zu den Sicherheitsmaßnahmen auf deutschen Autobahnen. Die 20-Sekunden-Regel bietet besonders bei hohem Verkehrsaufkommen eine praktische Orientierungshilfe. In Baden-Württemberg wird die Einhaltung besonders streng überwacht.

Bereits 2004 kündigte die dortige Landesregierung den gezielten Einsatz von Zivilfahrzeugen und Videoüberwachung gegen hartnäckige Mittel- und Linksspurfahrer an. Mittlerweile finden entsprechende Kontrollen bundesweit statt.

Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg (deutsches Verkehrssünder-Register) rechnen.

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KO KOSMO-Redaktion
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