In einer Klagenfurter Justizanstalt stirbt ein 19-Jähriger – getötet von einem Mitinsassen, der kaum älter als ein Kind ist.
In der Justizanstalt Klagenfurt ist es zu einem tödlichen Zwischenfall gekommen: Ein 19-jähriger Häftling wurde mutmaßlich von einem 17-jährigen Mitinsassen mit einer Rasierklinge getötet.
Der Angriff ereignete sich in der Nacht auf Dienstag. Die anschließend durchgeführte Obduktion ergab, dass der 19-Jährige an Schnittwunden im Halsbereich gestorben war. Christian Pirker, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, bestätigte: „Tatmittel war die Klinge eines Einwegrasierers.“ Gegen den 17-jährigen Verdächtigen wird nun wegen Mordverdachts ermittelt.
Angriff im Schlaf
Der Umstand, dass sich ein solches Objekt überhaupt im Haftraum befand, rückt die Sicherheitsstandards der Anstalt in den Fokus. Da keinerlei Spuren eines Kampfes festgestellt wurden, gehen die Ermittler davon aus, dass das Opfer im Schlaf attackiert wurde. Auch der Alarmknopf blieb ungedrückt – ein Detail, das Fragen zur Funktionsfähigkeit der Notfallsysteme aufwirft.
Nach österreichischem Strafvollzugsrecht müssen Vollzugsanstalten den Häftlingen im Rahmen des allgemein üblichen Bedarfs unter anderem Einwegrasierer zur Verfügung stellen, und Gegenstände zur Körperpflege dürfen in der Strafhaft grundsätzlich behalten werden.
Der 19-Jährige verbüßte zum Zeitpunkt des Vorfalls eine Strafhaft, während der 17-Jährige in Untersuchungshaft saß. Keiner der beiden war wegen eines schweren Gewaltdelikts inhaftiert. Der jüngere Insasse befand sich aufgrund von versuchter Brandstiftung sowie mehrfacher gefährlicher Drohung in Haft, wobei seine Untersuchungshaft wegen bestehender Tatgefahr verlängert worden war.