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Sicherheitswarnung

Während Sie schwimmen, greift der Dieb zu: Schockierende Freibad-Bilanz

Während Sie schwimmen, greift der Dieb zu: Schockierende Freibad-Bilanz
(FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Während Badegäste im kühlen Nass Erfrischung suchen, haben Langfinger leichtes Spiel. An jedem dritten Liegeplatz bleiben Wertgegenstände unbeaufsichtigt zurück.

Mit steigenden Temperaturen strömen wieder zahlreiche Menschen in die Frei- und Naturbäder Österreichs. Doch während viele Badegäste ihre Erfrischung suchen, nutzen Langfinger die günstige Gelegenheit. Untersuchungen der vergangenen Badesaison ergaben, dass an jedem dritten kontrollierten Liegeplatz Wertgegenstände ohne Aufsicht zurückgelassen wurden – darunter elektronische Geräte, Zeitmesser und Schmuckstücke. „Wie wir aus einer früheren Erhebung wissen, sind rund ein Sechstel der befragten Badegäste bereits ein oder mehrmals Opfer eines Badediebstahls gewesen„, erklärt Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).

Diese Warnungen sind keineswegs aus der Luft gegriffen: Erst kürzlich dokumentierte die Polizei Tirol einen Fall in Landeck, wo ein 27-Jähriger nach mehreren gescheiterten Versuchen schließlich einen ungesicherten E-Scooter vor einem Schwimmbad entwendete. Zeugen und eine rasche Fahndung führten zur Festnahme des Täters. Die Ermittlungen zu weiteren möglichen Diebstählen im Umfeld von Schwimmbädern dauern an.

Sicherheitsmaßnahmen beachten

Die effektivste Schutzmaßnahme liegt auf der Hand: Wertvolle Gegenstände am besten zu Hause lassen. „Das Deponieren der Wertgegenstände im Auto ist zwar eine beliebte Maßnahme zur Aufbewahrung von Wertgegenständen, jedoch alles andere als sicher. Im Auto zurückgelassene Wertgegenstände erhöhen die Einbruchswahrscheinlichkeit und somit die mögliche Schadenshöhe,“ warnt Kaltenegger. Wer auf Mobiltelefon, Armbanduhr und andere Kostbarkeiten nicht verzichten kann, sollte diese vor dem Gang ins Wasser unbedingt in einem Schließfach sichern.

Bei Diebstählen vom Liegeplatz tragen die Betroffenen die alleinige Verantwortung. Waren die entwendeten Gegenstände hingegen in einem verschlossenen Spind untergebracht, teilen sich in der Regel Badegast und Badbetreiber die Haftung.

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Verstecke und Vorgehen

An Orten ohne Schließfachanlagen greifen manche Besucher zu vermeintlich ausgeklügelten Alternativen: als Alltagsgegenstände getarnte Verstecke wie ausgehöhlte Haarbürsten, präparierte Sonnencremetuben oder nachgebildete Trinkflaschen. Doch Kaltenegger gibt zu bedenken: „Diese Gadgets sind auch Dieben bekannt und bieten bestenfalls einen psychologischen Schutz.„

Bei Feststellung eines Verlusts empfiehlt es sich, unverzüglich das Badpersonal oder die Betreiber zu informieren. Diese können prüfen, ob der vermisste Gegenstand abgegeben wurde. Bei Diebstahlsverdacht sollte in jedem Fall eine polizeiliche Anzeige erfolgen. Beobachtungen anderer Badegäste können zur Aufklärung des Tathergangs beitragen.

„Gelegenheit macht Diebe – und genau diese Gelegenheiten wollen wir sichtbar machen“, betont Kaltenegger.

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KO KOSMO-Redaktion
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