Zwei Schusswaffeneinsätze der Polizei in Oberösterreich sorgen für Aufsehen. Die Beamten feuerten auf bewaffnete Männer – nun werden die Vorfälle genauer untersucht.
Innerhalb nur einer Woche wurden in Oberösterreich zwei Männer bei Polizeieinsätzen durch Schüsse lebensgefährlich verletzt. Die Beamten eröffneten das Feuer auf zwei Mühlviertler im Alter von 59 und 61 Jahren in Rainbach im Mühlkreis beziehungsweise Rohrbach-Berg, nachdem diese mit Faustfeuerwaffen auf die Einsatzkräfte gezielt hatten. Beide Verletzten befinden sich derzeit im Universitätsklinikum Linz in Behandlung.
📍 Ort des Geschehens
Die Ermittlungs- und Beschwerdestelle untersucht nun die Vorfälle auf mögliche Misshandlungsvorwürfe, um zu klären, ob der Schusswaffeneinsatz in beiden Fällen gerechtfertigt war. Nach den aktuellen Berichten der Oberösterreichischen Polizeidirektion werden beide Fälle einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen, wie es bei jedem Schusswaffeneinsatz standardmäßig vorgeschrieben ist.
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Polizeilicher Waffeneinsatz
Der Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte ist in Österreich streng geregelt. Jeder Schusswaffeneinsatz wird im Nachhinein auf seine Rechtmäßigkeit überprüft, wobei die Beamten nur dann zur Waffe greifen dürfen, wenn andere Mittel nicht ausreichen und eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit besteht.
Die Tageszeitung „Krone“ hat recherchiert, wie häufig Polizisten tatsächlich von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen, gegen welche Ziele geschossen wird und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen der Waffeneinsatz überhaupt erlaubt ist. Laut den verfügbaren Daten kommt es in Österreich regelmäßig zu polizeilichen Schusswaffeneinsätzen, wobei die genauen Statistiken zeigen, dass die meisten Fälle durch unmittelbare Bedrohungssituationen ausgelöst werden.