Eine tote Taube, weihnachtlich verpackt und an einen Polizisten adressiert – was als makabrer Gruß begann, endete für eine 54-jährige Wienerin vor Gericht.
Eine 54-jährige Wienerin entdeckte beim Vogelfüttern im Augarten eine tote Taube und fasste einen ungewöhnlichen Entschluss. „Es geht nicht um Rache. Es geht um die Wahrheit“, erklärte sie später. Die Frau verpackte den Vogelkadaver sorgfältig in einen Karton, umhüllte ihn mit weihnachtlichem Geschenkpapier mit Eisbären- und Tannenmotiven und fügte eine Karte mit küssenden Pinguinen bei. Dieses makabre Paket adressierte sie an einen Polizeibeamten und gab es zur Post.
Der unheimliche Weihnachtsgruß erreichte am 23. Dezember 2025 die Polizeidienststelle. Da der adressierte Beamte nicht im Dienst war, informierte ihn ein Kollege telefonisch über die Sendung. Auf Anweisung des Empfängers öffnete der Kollege das Paket und fand darin die tote Taube. Die Identifizierung der Absenderin gelang rasch durch Aufnahmen der Überwachungskameras in der Post. Noch am selben Tag nahm die WEGA-Sondereinheit die Frau fest.
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Motiv der Täterin
Im Gerichtssaal konfrontierte die Richterin die Angeklagte mit der Frage nach ihrem Motiv. „Es war so eine kognitive Dissonanz. Wir sind ja in einem Rechtsstaat“, antwortete die 54-Jährige. Sie habe sich über die Verantwortlichen in ihrem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz geärgert. Nach ihrer Entlassung sei sie von „einer Lawine von Problemen“ überrollt worden – unbezahlte Miete, offene Strom- und Gasrechnungen. „Es war ja alles weg“, schilderte sie ihre Situation. Dennoch betonte sie: „Es ging nicht um Rache, überhaupt nicht.“
Die Vorsitzende stellte in ihrer Beurteilung klar, dass der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt sei. „Es ist Ihnen darum gegangen, dass er Angst hat.“ Besonders für einen Ermittler im Suchtgiftmilieu habe das Zusenden eines toten Tieres eine eindeutige Botschaft. Die Richterin bezeichnete die Tat als „ganz arme Version des Paten“ und betonte: „Aber es ist furchteinflößend.“
Gerichtliches Nachspiel
Da die Angeklagte ohne rechtlichen Beistand erschienen war, erlangte das Urteil keine sofortige Rechtskraft. „Soll ich schon meine Koffer packen“, fragte die Verurteilte angesichts der unbedingten Haftstrafe. Die Richterin empfahl ihr, umgehend einen Antrag auf elektronische Fußfessel zu stellen, um einen strukturierten Tagesablauf beibehalten zu können. Zudem müsse sie weiterhin Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. „Das würde ich Ihnen sehr ans Herz legen“, betonte die Vorsitzende. Von einem Widerruf einer bestehenden Bewährungsstrafe wurde abgesehen.
„Wie soll es weitergehen? Wenn ich nicht in ihrem Sinne entscheide, muss ich dann auch Angst haben“, fragte die Richterin abschließend.
Die Angeklagte versicherte: „Ich hab‘ damals schon gedacht, was geht mit mir ab. Ich werde keine weiteren Handlungen setzen.“ Und fügte hinzu: „Ich möchte eigentlich wegziehen von Wien.“