Ein 50-Tonnen-Brückenteil stürzte auf die Lkw-Kabine, verfehlte die Insassen nur knapp. Nun entging der verantwortliche Fahrer einer Vorstrafe.
Nach einem schweren Unfall im Juli 2025 in Linz-Auwiesen konnte ein 22-jähriger Lkw-Fahrer eine Vorstrafe vermeiden. Der junge Mann, der eine Höhenbeschränkung missachtet hatte, akzeptierte eine Diversion. Der folgenschwere Vorfall ereignete sich am Morgen des 16. Juli 2025 in der Gabesstraße. Als der mit zwei jungen Männern besetzte Lastwagen unter einer Fußgängerbrücke durchfuhr, kollidierte der montierte Kranaufleger mit dem 40 Jahre alten Stahlbetonsteg, riss ihn aus der Verankerung und brachte ihn zum Einsturz.
Der massive Brückenteil mit einem Gewicht von 50 Tonnen stürzte direkt auf die Fahrerkabine und verfehlte die Insassen nur knapp. Der Fahrer aus Arnreit im Mühlviertel und sein 18-jähriger Beifahrer aus Lembach wurden eingeklemmt und erlitten schwere Verletzungen. Die Rettungsmaßnahmen gestalteten sich kompliziert – der Fahrer konnte erst nach zwei Stunden, sein Beifahrer weitere 45 Minuten später befreit werden.
Ein mobiles Operationsteam leistete Hilfe vor Ort. Beide Unfallopfer wurden anschließend ins Kepler Uniklinikum Linz transportiert und operiert. Obwohl sie überlebten, kämpfen sie bis heute mit den Unfallfolgen.
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Ermittlungen nach Brückeneinsturz
Die Staatsanwaltschaft Linz nahm Ermittlungen gegen den Lkw-Fahrer auf. Dem Mühlviertler wurde zur Last gelegt, ein bestehendes Verbot für Fahrzeuge mit einer Höhe über 3,6 Meter nicht beachtet zu haben. Der Beschuldigte gab an, das entsprechende Verkehrszeichen sei durch einen Aufkleber verdeckt und daher nicht ausreichend erkennbar gewesen.
Ein Gutachter kam jedoch zu dem Ergebnis, dass der Sticker die Erkennbarkeit des Schildes nicht wesentlich beeinträchtigt hatte und dem Fahrer hätte klar sein müssen, dass die Durchfahrt für sein 4,2 Meter hohes Fahrzeug untersagt war.
Außergerichtliche Einigung
„Der 4,2 Meter hohe Lkw samt Kranaufbau war für diese Brückenunterführung eindeutig zu hoch. Dem Lenker ist eine Diversion angeboten worden, die er auch annahm„, erklärte Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz. Dem bisher unbescholtenen 22-Jährigen wurde eine außergerichtliche Einigung angeboten, der er zustimmte.
Mit der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2495 Euro bleibt sein Strafregister weiterhin makellos.