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Mord

Fabian (8) erstochen und angezündet – Ex-Freundin des Vaters angeklagt

Fabian (8) erstochen und angezündet – Ex-Freundin des Vaters angeklagt
FOTO: Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern
3 Min. Lesezeit |

Ein Kind verschwindet, vier Tage später wird sein verbrannter Leichnam gefunden – jetzt steht eine Anklage im Raum.

Im Oktober 2024 verschwand der achtjährige Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern. Am Freitag, dem 10. Oktober, verlor sich seine Spur – vier Tage sollten vergehen, bis sein Leichnam am Rand eines Tümpels nahe Klein Upahl gefunden wurde. Der Körper des Kindes war verbrannt.

Die Ex-Freundin von Fabians Vater gab an, den Jungen an jenem Morgen zufällig während eines Spaziergangs mit dem Hund entdeckt zu haben. Am 6. November 2025 nahm die Polizei Gina H. an ihrer Wohnadresse in Reimershagen fest. Seither befindet sich die 29-Jährige, die zeitweise als Stiefmutter des Kindes galt, in Untersuchungshaft.

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Anklage wegen Mordes

Nun hat die Staatsanwaltschaft Rostock förmlich Anklage gegen sie erhoben – wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll Gina H. am Morgen des 10. Oktober mit einem orangefarbenen Pick-up zur Wohnung des Jungen gefahren sein und ihn „unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt haben“. Anschließend soll sie mit Fabian nach Klein Upahl gefahren und gemeinsam mit ihm zu dem Tümpel gelaufen sein.

Dort soll sie dem Kind sechs Messerstiche in den Oberkörper versetzt und ihn so getötet haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass sie die Tat allein geplant und ausgeführt hat. „Um die Spuren der Tat zu beseitigen, soll sie den Leichnam später mittels Brandbeschleuniger angezündet haben“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Prozess steht bevor

Staatsanwaltschaftssprecher Harald Nowack äußerte sich gegenüber BILD zum weiteren Verfahren: „Mit der Ansetzung der Gerichtstermine befasst sich jetzt dieselbe Kammer, die auch bereits die Haftbeschwerde geprüft hat. Sie ist mit dem Fall schon vertraut, ich gehe daher davon aus, dass der Prozess relativ zeitnah beginnt.“ Spätestens Anfang Mai muss die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Rostock eröffnet werden – andernfalls wäre Gina H. nach sechs Monaten Untersuchungshaft in der Regel freizulassen. Bereits im Dezember hatte ihr Verteidiger Andreas Ohm erfolglos sowohl Haftprüfung als auch Haftbeschwerde beantragt.

Nach Bekanntwerden der Anklage sprach BILD mit Anwalt Ohm. Dieser erklärte: „Ich kenne bisher auch nur die Pressemitteilung. Solange ich die Details der Anklage und der Ermittlungen nicht kenne, kann ich nichts weiter dazu sagen.“ Die vollständige Anklageschrift erwartet er im Laufe der Woche vom Landgericht Rostock zugestellt zu bekommen.

Seine Mandantin sei derzeit telefonisch nicht erreichbar – er habe sie jedoch bereits vorab darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Abschluss der Ermittlungen und die Anklageerhebung bevorstehen würden.

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KO KOSMO-Redaktion
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