Explizite Inhalte, ein Gefängnisflur und ein Doppelleben – für eine Justizwachebeamtin hatte diese Kombination weitreichende Folgen.
In einer Justizanstalt im Osten Österreichs begann für eine Gefängniswärterin eine schwierige Phase, als Kollegen offenbar auf ihre Aktivitäten auf der Erotikplattform OnlyFans aufmerksam wurden. Die sportlich aktive Beamtin soll dort mit expliziten Videoinhalten nach eigenen Angaben „gutes Geld“ verdient haben – bis die Aufnahmen schließlich auch innerhalb der Anstalt kursierten und die Situation für sie zur „schlimmen Zeit“ wurde.
Versetzung statt Verfahren
Als Konsequenz wurde sie aus der betreffenden Einrichtung versetzt, um sie vor weiteren Unannehmlichkeiten zu schützen. Da die Generaldirektion nach eigenen Angaben frühzeitig von dem Doppelleben der Beamtin erfahren hatte und diese glaubhaft darlegen konnte, dass sämtliche Aufnahmen noch vor ihrem Dienstantritt bei der Justizwache entstanden waren, blieb ein disziplinarrechtliches Nachspiel aus.
Derzeit befindet sich die Frau seit mehreren Wochen im Krankenstand. Auf TikTok veröffentlicht sie seither ausschließlich unverfängliche Aufnahmen im Sport-BH.
Wie das Portal „Heute“ berichtet, wurde gegen sie kein Disziplinarverfahren eingeleitet – obwohl die Nebentätigkeit nach den Bestimmungen des Beamtendienstgesetzes meldepflichtig gewesen wäre und grundsätzlich geeignet sein könnte, dem Ansehen des Amtes zu schaden. Das Justizministerium lehnte eine Stellungnahme zu dem Fall mit Verweis auf „datenschutzrechtliche Gründe und zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen“ ab.