1673 Jahre Haft für einen Österreicher in Thailand – hinter dem Urteil steckt ein jahrelanges Martyrium, das ein Kind allein ertragen musste.
Ein österreichischer Staatsbürger, der nach Thailand ausgewandert war, ist dort zu einer Gefängnisstrafe von 1673 Jahren verurteilt worden. Der 54-Jährige hatte seine eigene Tochter über mehrere Jahre hinweg wiederholt sexuell missbraucht – beginnend im Kindesalter. Das Urteil bedeutet in der Praxis, dass der Mann sein Leben hinter Gittern beenden wird.
Die außergewöhnliche Höhe der Strafe erklärt sich aus dem thailändischen Strafrecht, das jede einzelne Vergewaltigung als eigenständige Straftat wertet. Insgesamt wurden dem Verurteilten 134 Delikte zur Last gelegt. Hinzu kommt, dass er bereits in Österreich wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft war.
Jahre des Missbrauchs
Der aus Westösterreich stammende Mann hatte seine Tochter nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin alleine großgezogen – und begann bereits, als das Kind acht Jahre alt war und die Volksschule besuchte, es sexuell zu missbrauchen. Die Übergriffe zogen sich über Jahre. Darüber hinaus übergab er das Mädchen zweimal an einen Fotografen, der es ebenfalls missbrauchte, Nacktaufnahmen anfertigte und diese dem Vater weiterleitete, der sie seinerseits verbreitete.
Wollte das Kind, das in der Redaktion den Namen Anong trägt, aus dieser Situation entkommen, drohte der Vater damit, es sich selbst zu überlassen. Aus Angst vor dem Verlassenwerden und durch emotionalen Druck gefangen, ertrug das Mädchen das Leid über all diese Jahre.
Internationale Ermittlungen
Erst ein Hinweis einer internationalen Hilfsorganisation auf eine Chat-Gruppe des Mannes, in der Aufnahmen seiner Tochter kursierten, brachte die Ermittlungen ins Rollen. Vier Jahre nach seiner Festnahme ist das Urteil nun rechtskräftig: 1673 Jahre Haft. Zwar sieht das thailändische Recht eine Obergrenze von 50 Jahren tatsächlich zu verbüßender Haft vor – doch angesichts des Alters des Verurteilten dürfte auch das seinem Tod im Gefängnis gleichkommen.
Andreas Holzer, Direktor des Bundeskriminalamts, kommentierte den Fall mit den Worten: „Der Fall zeigt einmal mehr, wie wesentlich die internationale Zusammenarbeit und der enge Austausch zwischen Verbindungsbeamten des Innenministeriums und lokalen Behörden sind.“ Die Ermittlungen seien in diesem Fall zügig vorangetrieben worden, um das betroffene Kind so rasch wie möglich zu schützen.