Stau auf der Autobahn kostet Zeit – in Italien bald auch Geld. Eine neue Regelung sorgt ab Juni für eine ungewohnte Konsequenz.
Ab Juni gilt auf Italiens gebührenpflichtigen Autobahnen eine neue Regelung: Wer im Bereich einer Baustelle in einen Stau gerät und dadurch länger als gewöhnlich unterwegs ist, hat Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der gezahlten Maut. Die zuständige Verkehrsregulierungsbehörde ART (Autorità di Regolazione dei Trasporti) in Rom hat die entsprechenden Schwellenwerte festgelegt: Auf Strecken bis zu 50 Kilometern greift der Anspruch bereits ab einer Verzögerung von zehn Minuten, auf längeren Abschnitten ab 15 Minuten.
Wer mindestens drei Stunden im Stau steht, erhält die gesamte Maut zurück. Wie der ORF berichtet, tritt die Regelung bereits in der kommenden Woche in Kraft – und damit noch vor Beginn der Hauptreisezeit. Die Einführung erfolgt gestaffelt: Ab 1. Juni gilt die Regelung zunächst für Autobahnabschnitte mit nur einem Betreiber, ab 1. Dezember 2026 wird sie auf Abschnitte mit mehreren Betreibern ausgeweitet.
Erstattung per App
Die Beantragung der Erstattung erfolgt über eine App, in der sämtliche privaten Autobahnbetreiber Italiens vertreten sind. Die Höhe der Rückzahlung bestimmen die jeweiligen Betreiber, wobei behördliche Vorgaben einzuhalten sind. Ausgezahlt wird der Betrag allerdings erst dann, wenn er die Grenze von einem Euro übersteigt.
Wie die Regelung im Detail umgesetzt wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Offen bleibt auch, ob und in welchem Umfang österreichische und andere ausländische Autofahrer davon profitieren können.
Wichtige Hinweise
Wer in diesem Sommer mit dem Auto nach Italien fährt, sollte deshalb die tatsächlichen Fahrzeiten möglichst genau festhalten. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, Mauttickets, digitale Belege und Zahlungsnachweise aufzubewahren, um etwaige Ansprüche problemlos nachweisen zu können.
Keinen Anspruch auf Rückerstattung gibt es hingegen bei Notfallbaustellen, Unfällen oder witterungsbedingten Beeinträchtigungen.