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Asylpolitik

Neue EU-Migrationspolitik: Abschiebezentren und strengere Rückführungen

Neue EU-Migrationspolitik: Abschiebezentren und strengere Rückführungen
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Die EU hat sich auf Abschiebezentren außerhalb der EU geeinigt – doch der Widerstand wächst.

Am Montagabend verständigten sich Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten in Trilog-Verhandlungen auf einen Kompromiss zur Einrichtung sogenannter Abschiebezentren in Drittstaaten außerhalb der EU. Diese Einrichtungen sollen Asylbewerber aufnehmen, deren Anträge auf ein Aufenthaltsrecht in der EU abgelehnt wurden, die jedoch nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Als Grundvoraussetzung gilt ein bilaterales oder multilaterales Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten und dem jeweiligen Drittland, das die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht einhalten muss.

Solche Vereinbarungen sollen vor ihrer Umsetzung einer Prüfung durch die EU unterzogen werden. Ein im April veröffentlichtes juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass zumindest die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen geltendes Europarecht verstoßen. Grundsätzlich untersagt das EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht, derartige Einrichtungen außerhalb ihres eigenen Staatsgebiets zu betreiben.

Bedingung sei jedoch, dass den dort untergebrachten Personen weiterhin juristischer Beistand und sprachliche Unterstützung gewährt werde sowie der Kontakt zu Familienangehörigen und zuständigen Behörden aufrechterhalten werden könne. Offen bleibt die Frage, ob eine vergleichbare Beurteilung auch für geografisch weiter entfernte Länder gelten würde, die nicht den Status eines EU-Beitrittskandidaten besitzen.

Kritik der Hilfsorganisationen

Menschenrechtsorganisationen und kirchliche Verbände schlagen unterdessen Alarm und warnen vor einer „Kriminalisierung der Migration“. Es wirke so, als ob die neue Verordnung den „Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets“ normalisiere, „die im Grunde genommen rechtliche Schwarzlöcher sind“, kritisierte etwa Marta Welander vom International Rescue Committee. Die Caritas erklärte, die EU lagere mit den Abschiebezentren ihre Verantwortlichkeiten aus.

Betroffene könnten durch „willkürliche und unbefristete Inhaftierung“ in einer „rechtlichen Grauzone“ verbleiben. Die Hilfsorganisation Picum befürchtet „verstärkte Überwachung und Diskriminierung“ von Abgeschobenen in Ländern, „in die sie noch nie einen Fuß gesetzt haben“.

Die geplanten Abschiebezentren sind Bestandteil einer umfassenderen neuen Rückführungsverordnung, die darüber hinaus verschärfte Sanktionen für jene Personen vorsieht, die trotz fehlender Aufenthaltsberechtigung eine freiwillige Ausreise aus der EU verweigern. Konkret sollen Inhaftierungen künftig erleichtert werden, etwa wenn ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder die Identität einer Person noch nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Die Regelungen sehen zudem vor, dass auch Minderjährige in Haft genommen werden können.

Einreiseverbote sollen in Zukunft systematischer und konsequenter ausgesprochen werden. In Deutschland löste das Zustandekommen der Parlamentsposition zu den Abschiebezentren politische Kritik aus. Im Vorfeld hatte es Absprachen zwischen der AfD und der EVP-Fraktion gegeben, der neben anderen Parteien auch CDU und CSU angehören. Die konservative EVP setzte den Gesetzentwurf schließlich mit den Stimmen der rechten Fraktionen im Parlament durch.

Nächste Schritte

Nach der Einigung vom Donnerstag bedarf die erzielte Übereinkunft noch der formellen Zustimmung beider Seiten. In Kraft tritt die neue Verordnung mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Einzelne Bestimmungen werden der Vereinbarung zufolge allerdings erst nach Ablauf einer zwölfmonatigen Übergangsfrist wirksam.

Einige EU-Mitgliedstaaten drängen dennoch auf rasche Umsetzung. Italien hat bereits Abschiebezentren auf albanischem Territorium in Betrieb genommen. Dänemark, Deutschland, Österreich, Griechenland und die Niederlande koordinieren gemeinsam ihre Planungen für vergleichbare Einrichtungen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, bis Ende des Jahres Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Errichtung solcher Zentren treffen zu wollen. Gut unterrichteten Kreisen zufolge sollen EU-Länder ein Dutzend Länder als potenzielle Partner ins Auge gefasst haben, darunter Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.

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KO KOSMO-Redaktion
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