Heiße Sommer, kühle Wohnungen – in Wien geht das, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Mit den stetig steigenden Temperaturen in den Sommermonaten wächst bei vielen Wiener Mieterinnen und Mietern der Wunsch nach einer Klimaanlage in den eigenen vier Wänden. Grundsätzlich steht einer solchen Installation nichts im Weg – allerdings sind dabei klare Regeln zu beachten, um Beeinträchtigungen für das Gebäude, die Nachbarschaft und das Stadtbild zu vermeiden. Zugelassen sind ausschließlich Split-Klimageräte, bestehend aus einer Innen- und einer Außeneinheit. Die Montage muss zwingend durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen, und der Standort des Außengeräts sollte so gewählt werden, dass es vom Straßenraum aus möglichst nicht einsehbar ist.
Genehmigung beantragen
Wer ein Klimagerät installieren möchte, benötigt zunächst die schriftliche Genehmigung der Hausverwaltung Stadt Wien – Wiener Wohnen. Die erforderlichen Unterlagen stehen online unter dem Stichwort „Klimaanlage installieren“ zum Download bereit. Zentrales Dokument ist dabei das Merkblatt „Voraussetzungen Klimageräte“, das sowohl vom Mieter oder der Mieterin als auch vom ausführenden Unternehmen ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Wer das Merkblatt nicht herunterladen kann, wendet sich per E-Mail an hausverwaltung@wrw.wien.gv.at.
Je nach Situation können darüber hinaus weitere behördliche Bewilligungen notwendig sein – etwa von der MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung, dem Bundesdenkmalamt oder der MA 37 – Baupolizei. Das vollständig ausgefüllte Ansuchen um Genehmigung zur Installation eines Klimageräts ist ebenfalls an hausverwaltung@wrw.wien.gv.at zu übermitteln, wobei sämtliche Unterlagen beizulegen sind. Nach Eingang der Unterlagen bearbeitet Wiener Wohnen den Antrag und erteilt innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung. Liegt die Zustimmung vor, sollte diese sorgfältig gelesen werden, bevor mit den Installationsarbeiten begonnen wird.
Kosten & Auflagen
Sämtliche anfallenden Kosten – von Anschaffung und Einbau über den laufenden Stromverbrauch bis hin zu Wartung, Reparaturen sowie einem allfälligen Abbau und Wiedereinbau im Zuge von Bauarbeiten am Gebäude – gehen vollständig zu Lasten der Mieterin oder des Mieters. Das Gerät darf keine störenden Lärmemissionen verursachen, und alle Arbeiten dürfen ausschließlich von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Bei Sanierungsmaßnahmen an der Fassade ist das Gerät auf eigene Kosten zu entfernen.
Regelmäßige Wartungsintervalle gemäß den Herstellervorgaben sind verpflichtend einzuhalten. Verfügt das Wohnhaus bereits über eine bestehende Kühlmöglichkeit, wird keine Genehmigung für ein zusätzliches Klimagerät erteilt. Für Lager- oder Kfz-Abstellflächen ist eine Bewilligung generell ausgeschlossen.
Wird das Außengerät an der Fassade oder auf dem Dach des Gebäudes angebracht, fällt eine einmalige Nutzungsgebühr von rund 70 Euro an. Nimmt das Gerät zusätzlich öffentlichen Raum in Anspruch, sind jährliche Abgaben nach dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz zu entrichten. Detaillierte Informationen dazu werden gemeinsam mit der Bewilligung übermittelt.
Eine stromlose Alternative zur Klimaanlage stellen außenliegende Jalousien, Rollläden oder Markisen dar, die Sonnenwärme bereits vor dem Eindringen in die Wohnung abhalten. Die Stadt Wien unterstützt den nachträglichen Einbau eines solchen Außensonnenschutzes mit einer Förderung von 50 Prozent der anfallenden Kosten – maximal jedoch 1.500 Euro.