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Integrationsdebatte

VPNÖ-Hauer macht Sozialhilfe zur Bedingung für Integration

VPNÖ-Hauer macht Sozialhilfe zur Bedingung für Integration
(FOTO: VPNÖ-Klub)
2 Min. Lesezeit |

Integration als Bringschuld – Niederösterreichs ÖVP zieht im Landtag klare Linien und macht Sozialhilfe zur Bedingung.

In der heutigen Aktuellen Stunde des niederösterreichischen Landtags hat sich die ÖVP klar zur Frage der Integration positioniert. „Das Thema Integration bewegt die Gesellschaft. Für uns steht in dieser Debatte jedenfalls fest: Sie ist eine Bringschuld. Jene die zu uns kommen, müssen bereit sein unsere Sprache zu lernen, Werte zu akzeptieren und unsere Gesetze beachten. Rechtsstaatlichkeit und gegenseitiger Respekt sind dafür die Grundlage. Der Aktionsplan gegen den radikalen Islam ist ein wichtiger Baustein, um gegen Radikalisierung und Islamismus anzukämpfen“, erklärte Landtagsabgeordneter Hermann Hauer im Rahmen der Debatte.

Klare Bedingungen

Die Volkspartei Niederösterreich knüpft ihre Haltung zur Integration eng an die Frage staatlicher Unterstützungsleistungen. Wer öffentliche Mittel in Anspruch nehme, müsse im Gegenzug seinen Pflichten nachkommen – so die Linie der Partei.

Als konkretes Beispiel verweist die ÖVP auf das niederösterreichische Sozialhilfemodell, das sie als das strengste unter allen Bundesländern bezeichnet und als Maßstab für eine bundesweit einheitliche Regelung sieht. Eine solche dürfe, so die Forderung, finanziell keinesfalls über das niederösterreichische Niveau hinausgehen.

Das niederösterreichische Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG) schreibt für arbeitsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe grundsätzlich Arbeitswilligkeit sowie die Bereitschaft zur Verbesserung der Vermittelbarkeit und sozialen Stabilisierung – etwa durch Deutschkurse oder gemeinnützige Hilfstätigkeiten – als Voraussetzungen für den Leistungsbezug vor. Für Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr gelten zusätzliche Anforderungen: Sie müssen die Verpflichtungen nach dem Integrationsgesetz erfüllen und – sofern vorhanden – eine Integrationserklärung sowie Bestätigungen über absolvierte Werte- und Orientierungskurse und die B1-Integrationsprüfung vorlegen.

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KO KOSMO-Redaktion
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