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Niederlande

Erster Fall: Sterbehilfe bei Kind unter 12 durchgeführt

Erster Fall: Sterbehilfe bei Kind unter 12 durchgeführt
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Ein kleines Kind, ein unheilbares Leiden – und eine Entscheidung, die die Welt bewegt. Die Niederlande schreiben Geschichte.

Den Haag – Ein Fall, der weit über die niederländischen Grenzen hinaus Fragen aufwirft und Debatten entfacht. Irgendwo in den Niederlanden lebte ein Kind – dessen Name unbekannt bleibt, dessen genaues Alter nicht mitgeteilt wurde, von dem nicht einmal bekannt ist, ob es ein Mädchen oder ein Junge war. Bekannt ist nur: Dieses kleine Leben bestand am Ende bloß noch aus unerträglichem, hoffnungslosem Leid. Jetzt ist das Kind tot. Erlöst durch die Giftspritze eines Arztes.

In den Niederlanden ist erstmals ein Kind im Alter zwischen einem und zwölf Jahren durch aktive Sterbehilfe gestorben. Der Fall trat ein, nachdem das Land vor zwei Jahren seine Gesetzgebung entsprechend erweitert hatte – seither dürfen Mediziner auch schwer kranken Kindern dieser Altersgruppe beim Sterben helfen.

Gesundheitsministerin Sophie Hermans (45, VVD) informierte das niederländische Parlament in einem Schreiben darüber, dass das Kind Ende vergangenen Jahres gestorben ist. Angaben zu Alter, Geschlecht oder der Art der Erkrankung wurden keine gemacht. Wie in jedem gemeldeten Sterbehilfe-Fall prüft nun ein Ausschuss, ob die Ärzte alle strengen Regeln eingehalten haben. Nur dann sind sie vor einer Anklage wegen unrechtmäßiger Tötung geschützt.

Strenge Kriterien

Die neue Gesetzgebung erlaubt aktive Sterbehilfe bei unheilbar kranken Kindern zwischen einem und zwölf Jahren – unter der Voraussetzung, dass sie unerträglich leiden und keinerlei Aussicht auf Heilung besteht. Zuvor war eine solche Maßnahme ausschließlich für ältere Kinder sowie für Neugeborene zulässig. Kinder in der Altersgruppe dazwischen waren zunächst ausgenommen worden, da man sie als nicht entscheidungsfähig einstufte.

Das Verfahren sieht vor, dass der behandelnde Arzt mindestens einen selbständigen Kollegen hinzuzieht. Dieser muss das Kind persönlich untersuchen, die Diagnose schriftlich bestätigen und sorgfältig überprüfen, ob sämtliche Kriterien erfüllt sind. Im Anschluss besprechen die Ärzte die Situation eingehend mit den Eltern und – soweit möglich – mit dem Kind selbst. Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen der Maßnahme ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Zeigt das Kind in irgendeiner Form Widerstand, darf die Sterbehilfe nicht vollzogen werden.

Der Ablauf selbst ist schmerzfrei gestaltet. Zunächst wird dem Patienten über die Vene ein sehr starkes Schlafmittel verabreicht, das innerhalb weniger Sekunden ein tiefes Koma herbeiführt. Die Atmung flacht dabei stark ab. Ein zweites Medikament bewirkt anschließend innerhalb weniger Minuten den Herz- und Atemstillstand.

Europäische Regelungen

Als die Gesetzesänderung im Jänner 2024 in Kraft trat, gingen Experten von fünf bis zehn solcher Fälle pro Jahr aus. Die Niederlande waren bereits 2002 das weltweit erste Land, das aktive Sterbehilfe für unheilbar Kranke ab zwölf Jahren legalisierte. Belgien schaffte 2014 jegliche Altersgrenzen vollständig ab.

Auch in Luxemburg und Spanien ist aktive Sterbehilfe unter klar definierten Voraussetzungen erlaubt.

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KO KOSMO-Redaktion
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