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Gerichtsurteil

Taxifahrt in Vorarlberg endet mit Prügel und 24 Monaten Gefängnis

Taxifahrt in Vorarlberg endet mit Prügel und 24 Monaten Gefängnis
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Eine Taxifahrt in Lauterach endet mit Verletzungen – und vor Gericht prallen zwei völlig gegensätzliche Versionen aufeinander.

Vor dem Landesgericht Feldkirch musste sich ein Mann verantworten, dem vorgeworfen wurde, im April in Lauterach (Vorarlberg) während einer Taxifahrt handgreiflich geworden zu sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, den Fahrer mehrfach geschlagen und getreten zu haben, wodurch dieser Verletzungen im Gesicht sowie am Oberkörper davongetragen haben soll.

Widersprüchliche Aussagen

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und stellte den Hergang aus seiner Sicht grundlegend anders dar. Nicht er, sondern der Taxifahrer sei der Aggressor gewesen – dieser habe ihm das Geld aus der Hand geschlagen. Ob er den Fahrer tatsächlich getroffen habe, ließ er nur vage offen: Er habe ihn „eventuell erwischt“, wie Vorarlberg Online berichtete. Gleichzeitig ließ er keinen Zweifel an seinen körperlichen Fähigkeiten: „Wenn ich jemandem Faustschläge verpasse, dann geht der k. o.“ In früheren Verfahren habe er stets kooperiert – diesmal aber sei er unschuldig.

Der Taxifahrer hingegen schilderte eine völlig andere Version der Ereignisse. Demnach habe sich der Fahrgast geweigert, das Fahrzeug zu verlassen, woraufhin es zu einem Gerangel gekommen sei. Während er versucht habe, die Lage zu kontrollieren, habe er Schläge und einen Tritt abbekommen. Erst als er ankündigte, die Polizei zu verständigen, habe der Mann die Flucht ergriffen.

Urteil & Reaktion

Die Verteidigung beantragte die Einvernahme weiterer Zeugen, doch das Gericht wies diesen Antrag ab. Die Richterin schenkte den Angaben des Taxifahrers Glauben und verurteilte den Beschuldigten wegen Rückfalls zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Der Verurteilte reagierte auf das Urteil mit sichtbarer Aufgewühltheit: „Ich muss unschuldig ins Gefängnis.“ Er ließ sich Bedenkzeit einräumen; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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