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Urlaubsfalle

Grenzstrafe in Kroatien: Dieser Fehler kostet Reisende 60 Euro

Grenzstrafe in Kroatien: Dieser Fehler kostet Reisende 60 Euro
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Eine falsche Spur, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich flattert ein Bußgeld ins Haus.

Wer an der Grenze zwischen Serbien und Kroatien die falsche Spur erwischt, zahlt dafür – und das passiert häufiger, als man denken würde. Ein Nutzer des sozialen Netzwerks X schilderte kürzlich offen, wie ihm genau das widerfahren ist: „Ich habe die Strafe bezahlt, weil ich am Grenzübergang mich versehentlich in die Spur für EU-Fahrzeuge eingeordnet habe.“ Damit beschreibt er eine Situation, die sich an kroatischen Grenzübergängen regelmäßig wiederholt.

Der Ablauf ist dabei immer ähnlich: Eine Kolonne ist kürzer, die andere länger – und der Reflex, sich in die scheinbar schnellere Spur einzufädeln, kommt schnell. Doch genau dieser Moment kostet 60 Euro.

Falsche Spur, Strafe

Wer mit einem Pass aus Serbien, Bosnien-Herzegowina oder einem anderen Nicht-EU-Land reist, muss die Spur mit der Aufschrift „All Passports“, „Svi pasosi“ oder „Others“ nutzen. Die Spur mit der Kennzeichnung „EU/EEA/CH“ ist ausschließlich Staatsangehörigen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie Personen mit europäischem Freizügigkeitsrecht vorbehalten.

Das kroatische Innenministerium stellt klar: Wer als serbischer Staatsbürger in die EU-Spur einfährt, wird nicht wegen seines Passes bestraft, sondern weil er ein aufgestelltes Verkehrszeichen missachtet hat. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das kroatische Gesetz über die Straßenverkehrssicherheit, das die Beachtung der Beschilderung verbindlich vorschreibt. Die Strafe für natürliche Personen beträgt demnach 60 Euro – bei sofortiger Zahlung vor Ort reduziert sie sich auf die Hälfte.

Dass dieses Vergehen zunehmend konsequent geahndet wird, hängt auch mit dem europäischen Ein- und Ausreisesystem zusammen, dem sogenannten Entry/Exit System (EES). Das digitale System wurde an den Schengen-Außengrenzen nach einer stufenweisen Einführung ab dem 12. Oktober 2025 zum 10. April 2026 vollständig in Betrieb genommen. Seither wird an den EU-Außengrenzen deutlich stärker auf die korrekte Trennung der Reisenden geachtet. Für Drittstaatsangehörige ohne EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit, die für einen Kurzaufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen, registriert das EES bei jedem Grenzübertritt unter anderem Namen, Reisedokumentdaten, biometrische Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) sowie Datum und Ort von Ein- und Ausreise. Weshalb die richtige Spurwahl – gerade in der Urlaubssaison und bei hohem Verkehrsaufkommen – erheblich an Bedeutung gewonnen hat.

Der X-Nutzer räumte im Nachhinein ein, „zu schnell unterwegs“ gewesen zu sein und die Beschilderung schlicht nicht wahrgenommen zu haben. Die Strafe empfand er als „symbolisch“, zumal sie durch Barzahlung vor Ort auf 30 Euro sank. Auf Nachfrage eines anderen Nutzers erklärte er außerdem, dass kein Rückwärtsfahren und kein Wechsel in die richtige Kolonne nötig gewesen sei – wer die Strafe bezahlt, darf die Grenze in eben jener Spur passieren, in der er die Übertretung begangen hat.

Wichtige Grundregeln

Die Grenzpolizei hat dabei die Wahl: Sie kann einen Fahrer zurückweisen und in die korrekte Spur schicken oder eine Geldstrafe verhängen. Wer Ärger vermeiden will, sollte daher bereits bei der Annäherung an den Grenzübergang auf einige grundlegende Regeln achten: Wer keinen EU-Pass besitzt, wählt stets die Spur „All Passports“, „Svi pasosi“ oder „Others“ – es sei denn, ein Beamter weist ausdrücklich anders an.

Die kürzere EU-Spur ist keine Option, auch wenn die Versuchung groß ist. Leuchttafeln und Beschilderungen über den einzelnen Spuren sollten aufmerksam verfolgt werden, da sich die Spurzuordnung je nach Andrang ändern kann. Befindet sich auch nur eine Person im Fahrzeug, die nicht zur EU-Spur berechtigt ist, gilt das gesamte Fahrzeug als nicht zugelassen – und muss die Spur für alle Reisedokumente nutzen, sofern keine anderslautende Anweisung der Grenzpolizei vorliegt.

Darauf weist das Portal Blic hin.

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KO KOSMO-Redaktion
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