Eine eingemauerte Leiche, eine jahrelang ausgezahlte Pension und ein Sohn in Dubai: Der Fall aus Münchendorf nimmt an Brisanz zu.
Im Fall der eingemauerten 99-jährigen Pensionistin aus Münchendorf im niederösterreichischen Bezirk Mödling verdichten sich die Erkenntnisse. Die Leiche der Frau war Ende Mai in einem Haus der Gemeinde entdeckt worden – eingemauert in unmittelbarer Nähe des Kellers. Kurz nach ihrem Tod hätte die Frau ihren 100. Geburtstag begangen.
Schon seit geraumer Zeit gehen die Ermittler davon aus, dass die Pensionistin bereits vor vielen Jahren gestorben ist, wie aus einem Bericht der Tageszeitung hervorgeht. Nun könnte ihre E-Card dazu beitragen, den Todeszeitpunkt präziser zu bestimmen. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge wurde die Karte zuletzt um das Jahr 2015 bei einem Arzt sowie in einer Apotheke verwendet – danach offenbar nicht mehr.
Halbe Million Euro
Trotzdem soll die Pension der Frau laut „Krone“ weiterhin regelmäßig ausbezahlt worden sein. Berichten zufolge belief sich der monatliche Betrag auf rund 3.500 Euro – ausgezahlt 14-mal jährlich. Sollte sich der vermutete Todeszeitpunkt bewahrheiten, könnte die Summe der zu Unrecht ausbezahlten Pensionsleistungen auf mindestens eine halbe Million Euro angewachsen sein.
In Österreich endet mit dem Tod einer pensionsberechtigten Person der Pensionsanspruch. Der Todesfall wird dem zuständigen Pensionsversicherungsträger grundsätzlich durch das Standesamt gemeldet. Nur wenn diese Meldung nicht erfolgt, müssen Hinterbliebene den Todesfall unverzüglich selbst beim Pensionsversicherungsträger anzeigen.
Sohn in Dubai verhaftet
Mit den Ermittlungen ist die Mordgruppe des niederösterreichischen Landeskriminalamts betraut, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien tätig ist. Der 57-jährige Sohn der Verstorbenen, von Beruf Arzt, wurde vor Kurzem auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls in Dubai festgenommen. Das Auslieferungsverfahren ist derzeit im Gange.
Gegen ihn besteht der Verdacht des schweren Betrugs sowie der Störung der Totenruhe. Laut „Kronen Zeitung“ soll dabei auch die E-Card der Verstorbenen eine wesentliche Rolle spielen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.