Ein Säugling, ein Schütteltrauma, ein Urteil – vor dem Landesgericht Wels endete ein Fall, der tief erschüttert.
Vor dem Landesgericht Wels ist am Montag ein 22-jähriger Mann wegen Misshandlung eines drei Monate alten Säuglings schuldig gesprochen worden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, acht Monate davon ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Tatzeitpunkt lebte der Angeklagte mit der Mutter des Kindes zusammen und half ihr, obwohl er nicht der biologische Vater ist, bei der Betreuung des Säuglings. Die Staatsanwaltschaft Wels geht davon aus, dass sich der Vorfall am 16. März zugetragen hat. Demnach sei der junge Mann vor allem dann schnell an seine Grenzen gestoßen, wenn das Baby anhaltend schrie.
Schwere Verletzungen
Die Anklagebehörde warf dem 22-Jährigen vor, den Säugling heftig geschüttelt und ihm darüber hinaus Verletzungen am Kopf zugefügt zu haben. Das Kind erlitt infolgedessen laut Anklage ein Schütteltrauma mit Hirn- und Netzhautblutungen sowie einen Schädeldachbruch.
Rechtlich fällt eine solche Tat unter § 92 des österreichischen Strafgesetzbuches, der die Misshandlung, Vernachlässigung oder Quälung von Minderjährigen oder wehrlosen Personen unter Fürsorge oder Obhut regelt. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Entstehen schwere Dauerfolgen, erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zu fünf Jahre.
Im Verlauf des Prozesses wies der Angeklagte sämtliche Vorwürfe von sich.
Das Landesgericht Wels folgte dieser Darstellung jedoch nicht und sprach ihn schuldig.