Eine täuschend echte Softair-Waffe, ein 14-Jähriger auf offener Straße – und plötzlich fällt ein Schuss.
Ein täuschend echt wirkender Gegenstand hat in München einen Polizeieinsatz mit schwerwiegenden Folgen ausgelöst. Ein 14-jähriger Schüler wurde von einem Beamten angeschossen und dabei schwer verletzt. Wie das Magazin Focus berichtet, handelte es sich bei dem vermeintlichen Schusswerkzeug um eine Softair-Waffe.
Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend im Münchner Stadtteil München-Schwabing. Der Jugendliche aus dem Landkreis Miesbach hantierte auf offener Straße mit einem Gegenstand, der einer echten Pistole zum Verwechseln ähnlich sah. Konkret handelte es sich um eine Softair-Ausführung, die optisch einer Beretta Pistole 92 im Kaliber 9 Millimeter nachempfunden war.
Schuss nach Aufforderung
Zivilbeamte wurden auf den Jugendlichen aufmerksam und sprachen ihn an. Sie forderten ihn auf, die Waffe fallen zu lassen. Der 14-Jährige habe sich daraufhin mit der Waffe in der Hand zu den Polizisten umgedreht, berichtete Polizeisprecher Thomas Schelshorn.
In diesem Moment gab einer der Beamten einen Schuss ab. Das Projektil traf den Jugendlichen am Oberkörper. Der Schüler wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht, sein Zustand sei derzeit stabil.
Ermittlungen & Hintergrund
Im Anschluss an den Schusswaffengebrauch übernahm das Bayerische Landeskriminalamt die Prüfung des Einsatzes. Wie in derartigen Fällen üblich, werde untersucht, ob der Beamte rechtmäßig gehandelt habe. Gegen den Schützen selbst werde nicht ermittelt, betonte Schelshorn.
Strafrechtliche Konsequenzen drohen hingegen dem 14-Jährigen: Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen Bedrohung der eingesetzten Polizisten. Der Jugendliche war den Behörden bereits im Vorfeld bekannt.
Nach deutschem Waffengesetz ist das Führen von sogenannten Anscheinswaffen – also Softair-Waffen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen – in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Erlaubt ist lediglich der Transport in einem verschlossenen Behältnis beziehungsweise das Führen auf befriedetem Besitztum wie der eigenen Wohnung oder einem befriedeten Spiel- bzw. Schießgelände.
Der 14-Jährige ist türkischer Staatsbürger. Beamte und Zeugen hatten sein Alter zunächst deutlich höher eingeschätzt. Nach Angaben von Polizeisprecher Schelshorn reiste der Jugendliche 2023 gemeinsam mit seinen Eltern nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde jedoch abgelehnt.
Zudem wurde eine Abschiebung angedroht.