Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und ein Familienhund beißt zu. Der Vorfall in Salzburg hat nun rechtliche Folgen.
In Köstendorf im Salzburger Flachgau hat ein Hund am vergangenen Wochenende einen Säugling in den Kopf gebissen. Das Kind musste daraufhin im Krankenhaus versorgt werden, der Vorfall wurde jedoch erst jetzt öffentlich bekannt.
Wie die Polizei gegenüber dem ORF mitteilte, hatte die Mutter ihren Säugling nur für einen kurzen Moment unbeaufsichtigt gelassen, als das Tier zubiss. Bei dem Hund handelt es sich um einen Familienhund.
Rechtliche Folgen
Das Kind blieb zum Glück von schweren Verletzungen verschont und konnte die Klinik inzwischen gemeinsam mit seiner Mutter verlassen. Für die Mutter hat der Vorfall rechtliche Folgen: Gegen sie wird eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet.
Die fahrlässige Körperverletzung ist in Österreich in § 88 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Wer fahrlässig einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. Das Land Salzburg hält in einer offiziellen Anfragebeantwortung fest, dass die Verletzung der Verwahrungs- und Beaufsichtigungspflicht durch die für einen Hund verantwortliche Person, wenn es dadurch zu einem Hundebiss kommt, den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 StGB verwirklicht.
Wie es im Detail zu dem Biss kommen konnte, ist bislang ungeklärt – die Polizei machte zu den näheren Umständen keine weiteren Angaben.