Steuern rauf, Sozialhilfe reformieren – ein SPÖ-Vorstoß trifft auf harten ÖVP-Widerstand. Die Koalition steht unter Druck.
Sozialministerin Korinna Schumann von der SPÖ hat einen Vorschlag in die Debatte eingebracht, der innerhalb der Bundesregierung für erhebliche Spannungen sorgt: Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent soll künftig bereits ab einem Jahreseinkommen von 500.000 Euro gelten – bisher greift er erst ab einer Million Euro. Mit dieser Absenkung der Einkommensgrenze will Schumann die geplante Sozialhilfereform gegenfinanzieren. Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer von der ÖVP erteilt diesem Vorhaben eine klare Absage.
Stelzers klare Absage
Stelzer hält den SPÖ-Vorstoß für grundlegend verfehlt. In einer Zeit, in der Haushalte und Unternehmen zum Sparen gezwungen seien, sei es für viele Menschen schlicht nicht nachvollziehbar, dass über eine Ausweitung der Sozialhilfe diskutiert werde. „Niemand versteht, wie man überhaupt darüber diskutieren kann, mehr Geld in die Sozialhilfe zu stecken, während viele Menschen und Unternehmen in unserem Land den Gürtel enger schnallen und sparen müssen“, so Stelzer.
Für ihn muss Sozialhilfe ein zeitlich begrenztes Instrument der Überbrückung bleiben, kein dauerhafter Versorgungsanspruch: „Die neue Sozialhilfe soll ein Sprungbrett sein und keine Hängematte.“ Konsequenterweise fordert er den Rückzug des Steuervorschlags: „Darum appelliere ich dringend, den Vorschlag höherer Steuern zurückzunehmen.“
Oberösterreichs Modell
Oberösterreich wird in dieser Debatte als Referenzmodell ins Treffen geführt. Das Bundesland setzt auf ein System, das Arbeitsverweigerung von Sozialhilfeempfängern mit spürbaren Konsequenzen verknüpft: Bei einem ersten Verstoß drohen Kürzungen von 30 Prozent, bei wiederholter Verweigerung können es bis zu 50 Prozent sein. Ergänzt wird dieses Sanktionssystem durch einen verpflichtenden Maßnahmenplan, der die schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt strukturiert.
Das Ergebnis ist messbar: Die Sozialhilfeausgaben des Landes sanken von 47,4 Millionen Euro auf 32,4 Millionen Euro – ein Rückgang, der sich deutlich vom bundesweiten Trend abhebt, wo die Ausgaben im selben Zeitraum gestiegen sind. Bundesweit betrugen die Ausgaben für Mindestsicherung und Sozialhilfe 2024 1,317 Milliarden Euro und lagen damit um 19,5 Prozent über dem Vorjahreswert.