„Bitte Papa, hol uns ab!“: Ein Vater nahm seine Kinder über Weihnachten mit in den Kosovo – ohne ausdrückliche Zustimmung der Mutter. Vor Gericht wurde der 41-Jährige nun freigesprochen.
Mitten in der Nacht standen zwei Kinder mit Plastiksackerln vor einer Haustür in Graz. Ihre Mutter wollte über Weihnachten nach Bosnien reisen, die beiden wollten jedoch nicht mit. Deshalb wandten sich der 13-jährige Sohn und seine zehnjährige Schwester an ihren Vater. Der 41-Jährige holte sie ab und brachte sie später in den Kosovo. Weil er dafür nicht die Zustimmung der obsorgeberechtigten Mutter eingeholt hatte, musste er sich wegen des Vorwurfs der Kindesentziehung vor dem Straflandesgericht Graz verantworten. Nun wurde er freigesprochen.
Kinder baten ihren Vater um Hilfe
Am Abend des 23. Dezember erhielt der in Graz lebende Kosovare mehrere Nachrichten und Anrufe seiner Kinder. Als er sie schließlich erreichte, baten sie ihn, sie abzuholen. Gegen 23 Uhr fuhr er zur Wohnung, wo die beiden bereits mit Plastiksackerln vor der Tür warteten.
Auch mit der Mutter telefonierte der Vater nach eigenen Angaben. Ihre Antwort sei sinngemäß gewesen: „Macht doch, was ihr wollt.“ Der Mann erklärte vor Gericht, dass er die Kinder nicht gegen ihren Willen mitgenommen habe, sondern auf ihre Bitte reagiert habe.
Weihnachtstradition endete im Streit
In den Jahren zuvor hatte die Familie die Feiertage nach einem festen Muster verbracht: Der Vater brachte seine damalige Frau und die Kinder zur bosnischen Grenze, wo Verwandte der Mutter nur rund 15 Minuten entfernt lebten. Anschließend fuhr er weiter zu seiner eigenen Familie in den Kosovo.
Inzwischen sind die Eltern geschieden, das Verhältnis zwischen ihnen ist angespannt. Nach dem Vorfall am 23. Dezember sei die Mutter zunächst weder für ihn noch für die Kinder erreichbar gewesen. Am 27. Dezember machte sich der Vater schließlich mit den beiden auf den Weg in den Kosovo. Als Grund nannte er vor Gericht eine geplante Kieferoperation im Jänner.
Übergabe an der Grenze scheiterte
Während der Fahrt gelang es dem Vater nach eigenen Angaben, die Mutter zu erreichen und eine Übergabe der Kinder an der Grenze zu vereinbaren. Doch am vereinbarten Treffpunkt warteten sie vergeblich auf sie. Ihr Mobiltelefon sei ausgeschaltet gewesen, schilderte der Angeklagte.
Damit war die Reise jedoch nicht das einzige Problem: Die Kinder hatten keine Reisepässe dabei. An der serbischen Grenze sollen die Beamten schließlich Passkopien akzeptiert haben. Auch sie hätten zuvor erfolglos versucht, die Mutter zu erreichen.
Notpässe nur mit Zustimmung der Mutter
Im Kosovo versuchte der Vater, für seine Kinder Notpässe zu organisieren. Dafür wandte er sich an die österreichische Botschaft. Dort sei ihm mitgeteilt worden, dass dafür die Zustimmung der Mutter notwendig sei.
Diese reagierte auf Nachrichten und E-Mails der Kinder zunächst ablehnend. „Falsche Entscheidungen haben Konsequenzen. Diese Situation habt ihr mit eurem Vater verursacht“, soll sie ihnen geschrieben haben. Schließlich stimmte sie der Rückkehr doch zu.
Der Vater übernahm die Kosten für die Flugtickets der Mutter und der beiden Kinder. So kehrten sie rechtzeitig zum Schulbeginn nach Österreich zurück. Seine Darstellung konnte der 41-Jährige im Verfahren mit Chatnachrichten und E-Mails untermauern.
Prozess mehrfach verschoben
Die Gerichtsverhandlung hatte sich zuvor mehrmals verzögert, weil der Angeklagte wiederholt nicht zu den Terminen erschienen war. Als Grund führte er eine Krebsbehandlung in seiner Heimat an. Zum nunmehrigen Verhandlungstermin kam er freiwillig, weshalb ein bereits bestehender Vorführungsbefehl nicht vollzogen werden musste.
Mutter verweigerte Aussage
Vor Gericht wollte die Mutter, von der die Anzeige und die belastenden Angaben stammten, nicht gegen den Vater ihrer Kinder aussagen. „Ich will nur, dass es schnell vorbei ist“, erklärte sie laut Medienberichten. Sie machte von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Ihre früheren Angaben durften dadurch nicht als Beweismittel verwendet werden.
Richterin Barbara Schwarz sprach den 41-Jährigen schließlich frei. Ausschlaggebend war für sie nicht allein die verweigerte Aussage der Mutter: Sie war auch unabhängig davon überzeugt, dass der Vater nicht die Absicht gehabt hatte, die Kinder ihrer Mutter zu entziehen. „Ich hätte Sie auch so freigesprochen“, sagte sie zum Angeklagten.