Rund 1.000 Kilometer gemeinsame Grenze und täglich viel Personen- und Warenverkehr: Kroatien und Bosnien und Herzegowina wollen mehrere Grenzübergänge modernisieren und die Abfertigung deutlich verbessern.
Kroatien will die Infrastruktur an rund zehn Grenzübergängen zu Bosnien und Herzegowina verbessern. Nach Angaben der kroatischen Zollverwaltung läuft derzeit die Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel. Ziel ist es, Grenzverfahren zu beschleunigen und den Personen- und Warenverkehr effizienter abzuwickeln.
Gemeinsame Prioritäten
Bei einem Treffen am 13. Oktober berieten Zoran Tegeltija, Direktor der Verwaltung für indirekte Besteuerung Bosnien und Herzegowinas, und Mario Demirović, Direktor der kroatischen Zollverwaltung, über die nächsten Schritte. Besonderes Augenmerk gilt fünf Grenzübergängen, die für vollständige Inspektionskontrollen bei der Warenabfertigung vorgesehen sind.
Dabei handelt es sich um Gradiška, Bijača, Svilaj, Kamensko und Izačić. Grundlage ist der im Juni 2026 geschlossene neue Grenzübergangsvertrag zwischen Kroatien und Bosnien und Herzegowina. Dadurch wurde die Zahl der internationalen Straßenübergänge für Personen- und Warenverkehr von 14 auf 17 erhöht. Gleichzeitig wurden weitere Übergänge aufgewertet, wodurch zusätzliche Anforderungen an Abfertigung und Infrastruktur entstehen.
Demirović betonte, dass die Grenze zu Bosnien und Herzegowina bei der kroatischen Zollverwaltung eine hohe Priorität habe, wenn es um die Verbesserung der Infrastruktur und das Funktionieren der Grenzübergänge geht. Tegeltija verwies zugleich auf die rund 1.000 Kilometer lange gemeinsame Grenze, die eine enge Zusammenarbeit der beiden Zollverwaltungen besonders wichtig mache.
EU unterstützt Modernisierung
Parallel dazu läuft seit September ein neues EU-Twinning-Projekt zur Unterstützung der bosnisch-herzegowinischen Verwaltung für indirekte Besteuerung. Das Programm ist mit einer Million Euro ausgestattet und läuft 18 Monate – bis Ende Februar 2028. Partner sind die Zoll- und Finanzverwaltungen Kroatiens und Sloweniens.
Ziel ist es, Zollverfahren und Vorschriften in Bosnien und Herzegowina weiter an EU-Standards anzupassen. Dazu gehören unter anderem Zollabfertigung, Transitverfahren, Risikoanalyse, Zolltarife, Mehrwertsteuerverfahren sowie die Modernisierung interner Abläufe.