Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Bundesländer

Innenministerium lehnt mehr Hilfe für Asylunterkünfte ab

Innenministerium lehnt mehr Hilfe für Asylunterkünfte ab
Gerhard Karner. (FOTO: BKA/Florian Schrötter)
2 Min. Lesezeit |

Die steigende Inflation bringt die Bundesländer dazu, mehr finanzielle Unterstützung für Asylunterkunftsanbieter zu fordern, während das Ministerium die Notwendigkeit solcher Maßnahmen leugnet.

In geplanter Reihenfolge ist die nächste reguläre Konferenz der Asylbeauftragten der Bundesländer erst für den September in Kärnten vorgesehen. Dennoch heute wurde überraschend eine zusätzliche Videokonferenz einberufen. Der Schwerpunkt dabei liegt auf den ansteigenden Kosten im Zusammenhang mit Asylunterkünften und der individuellen Unterbringung von Asylsuchenden. Diese außerplanmäßige Konferenz wurde einberufen, um die wachsenden Kosten zu diskutieren, die die Anbieter von Asylunterkünften zunehmend belasten. Die Bundesländer fordern daher, dass der Bund mit neuen Kostenplänen zur Unterstützung einspringt, mit dem Ziel, dass eine spezielle 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen wird.

Lösungsansätze im Sommer

Das Büro von Sara Schaar, der Asylbeauftragten von Kärnten (SPÖ), gibt an, dass die Unterkunftsanbieter unter der finanziellen Belastung leiden. Daher sei es von Bedeutung, im Laufe des Sommers an Lösungsansätzen zu arbeiten. Die Tatsache, dass die Obergrenzen der Kosten bereits rückwirkend ab dem 1. März 2022 angehoben worden seien, wird nicht als ausreichend angesehen, da die hohe Inflation noch nie wirklich angegangen worden sei.

Kein Verständnis vom Ministerium

Demgegenüber zeigt das Innenministerium kein Verständnis für die Forderungen der Bundesländer. Sie behaupten, dass der Bund bereits Maßnahmen zur Unterstützung der Länder eingeleitet habe.

Das Ministerium weist darauf hin, dass neben der 2022 getroffenen Zusatzvereinbarung zur Grundversorgung auch die Obergrenzen der Kosten für Unterbringung und Betreuung rückwirkend ab dem 1. März 2022 angehoben worden seien. Bei der organisierten Unterbringung wurde der Tagesatz nun von 21 auf 25 Euro und bei der privaten Unterbringung gab es eine Steigerung um insgesamt 60 Euro (15 Euro für Unterbringung, 45 Euro bei der Verpflegung).

Balkanroute: Österreich schiebt konsequent indische Asylwerber ab

Darüber hinaus hat der Bund die gesetzliche Basis für die Auszahlung einer Inflationsentschädigung für organisierte und private Asylunterkunftsanbieter geschaffen. Dieser Ausgleich für die Inflation ist ein zeitlich begrenzter Kostenerstattung, der rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis März geleistet und zu 100 Prozent vom Bund getragen wird. So die Erklärung aus dem Innenministerium. Die Durchführung und Auszahlung der Inflationsentschädigung obliegt den Bundesländern.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen