Promillefahrt mit Folgen: Nach einem Crash in einen Gartenzaun verstricken sich Mutter und Tochter vor Gericht in widersprüchliche Aussagen über die Fahrerfrage.
Ein Alkoholunfall auf dem Weg zum Kirtag beschäftigt derzeit ein obersteirisches Gericht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wer tatsächlich das Fahrzeug lenkte, als Mutter und Tochter in einen Gartenzaun krachten. Der Vorfall ereignete sich an einem Samstagabend im Oktober des Vorjahres. Die beiden Frauen waren gemeinsam unterwegs, nachdem sie im Laufe des Tages Alkohol konsumiert hatten. Die Blutalkoholwerte waren erheblich: Bei der Mutter wurden 1,8 Promille festgestellt, die 25-jährige Tochter hatte 1,5 Promille im Blut.
Als zufällig eine Polizeistreife am Unfallort eintraf, gaben die Frauen zunächst an, die Tochter sei gefahren. Bei der späteren Einvernahme auf der Polizeiwache änderte sich diese Darstellung jedoch grundlegend. Dort hieß es plötzlich, die Mutter habe am Steuer gesessen. Die Tochter erklärte laut Kleine Zeitung vor Bezirksrichter Michael Auracher: „Ich bin nicht gefahren, ich wollte nur meine Mutter in Schutz nehmen, weil sie auf das Auto angewiesen ist“. Der Richter konfrontierte die junge Frau mit der Frage, ob sie ihre Mutter nicht auf deren Alkoholkonsum hingewiesen habe. Die 25-Jährige entgegnete, ihre Mutter habe den Fußweg als zu weit empfunden und ergänzte, sie selbst habe anfangs gar nicht mitfahren wollen.
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Widersprüchliche Aussagen
„Und warum setzen Sie sich dann zu ihr ins Auto“, fragte der Richter nach. Die 25-Jährige erwiderte: „Ich wollte sie nicht alleine fahren lassen, weil ich dachte, dass etwas passieren könnte“. Sie sei im Pyjama ins Fahrzeug gestiegen, um ihre Mutter zu begleiten. Genau dieser Umstand ließ den Richter aufhorchen: „War es nicht so, dass Ihre Mutter Sie gefragt hat, ob Sie sie schnell hinunterführen, wenn Sie schon im Pyjama sind?“ Die junge Frau verneinte dies. Die als Zeugin geladene Mutter kommentierte den Pyjama-Umstand mit den Worten: „Da ist ja nichts dabei, wenn sie im Pyjama mitfährt“. Als der Richter dies als ungewöhnlich bezeichnete, entgegnete die Frau: „Finde ich nicht, es war ja am Abend“.
Die Mutter bekräftigte, selbst gefahren zu sein und dass ihre Tochter sie nur habe schützen wollen. Dennoch traten bei der Befragung immer wieder Widersprüche auf, auch in ihren eigenen Aussagen. „Es ist doch egal, wer wann aussteigt“, äußerte sie an einer Stelle. Der Richter stellte daraufhin klar: „Was egal ist, entscheide noch immer ich“. Unklarheiten bestanden auch bezüglich des Aufenthaltsortes der Mutter beim Eintreffen der Polizei. Zunächst gab sie an, sich außerhalb des Fahrzeugs im Heckbereich befunden zu haben. Als der Richter sie mit der Aussage ihrer Tochter konfrontierte, das Auto sei noch weitergerollt, räumte die Mutter ein: „Ja, dann erinner‘ ich mich offenbar nicht mehr.“ Daraufhin wurde der Richter deutlich: „Jetzt sind Sie bald wegen Falschaussage in Leoben!“ und forderte: „Sagen Sie mir jetzt die Wahrheit und woran Sie sich erinnern können.“
Vertagte Verhandlung
Am Ende der Verhandlung blieben beide Frauen bei der Version, dass die Mutter gefahren sei und die Tochter nur aus Sorge um den Führerschein ihrer Mutter die Verantwortung übernehmen wollte. „Wenn ich gewusst hätte, welche Auswirkungen das hat, hätte ich es gleich anders gemacht“, bedauerte die 25-Jährige. Da weiterhin Widersprüche bestehen und der genaue Sachverhalt noch nicht vollständig geklärt werden konnte, vertagte der Richter die Verhandlung.
Beim nächsten Termin sollen auch die beiden Polizeibeamten als Zeugen gehört werden.