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Digitalisierung

AMS: Das ändert sich ab 17. November!

AMS: Das ändert sich ab 17. November!
FOTO: zVg.
2 Min. Lesezeit |

Das AMS steht vor einem digitalen Umbruch: Ab Dezember löst das neue „meinAMS“-Portal das über 20 Jahre alte System ab und verändert den Service für mehr als 600.000 Nutzer.

In einer Woche, am 17. November 2025, steht beim Arbeitsmarktservice eine grundlegende Systemumstellung bevor. Das digitale Angebot wird komplett modernisiert, was Auswirkungen auf mehrere hunderttausend Menschen in Österreich haben wird. Bereits Ende Oktober erhielten Nutzer der eAMS-Plattform eine entsprechende Ankündigung. Die Umstellung erfolgt schrittweise: Ab 17. November beginnt eine dreiwöchige Übergangsphase zum neuen „meinAMS“-Portal, das ab 8. Dezember dann zur alleinigen Anlaufstelle für sämtliche AMS-Dienste wird. Die Neuerung zielt auf Vereinfachung und stärkere Digitalisierung ab. Die Dimension der Änderung ist beachtlich – allein im laufenden Jahr nutzten rund 629.000 Personen das bisherige eAMS-Konto.

AMS-Pressesprecher Gregor Bitschnau erläutert auf Anfrage von 5 Minuten die Hintergründe: „Das bisherige System wurde vor mehr als 20 Jahren entwickelt, entsprach nicht mehr den Anforderungen und musste erneuert werden“. Die Strategie sei klar definiert – administrative Aufgaben sollen verstärkt in den digitalen Selbstbedienungsbereich verlagert werden. „Mit MeinAMS ersparen wir unseren Kunden nicht nur unnötige Wege, sondern sorgen gleichzeitig dafür, dass unsere Berater mehr Zeit für die Gespräche und Beratungen mit ihren Kunden haben“, führt Bitschnau aus.

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Persönlicher Kontakt bleibt

Er versichert jedoch, dass der persönliche Kontakt nicht verloren geht: „Anträge können auch weiterhin persönlich eingebracht werden.“ Wer den traditionellen Weg bevorzugt, kann diesen weiterhin wählen. Die Geschäftsstellen des AMS bleiben zu den üblichen Öffnungszeiten uneingeschränkt zugänglich.

Das neue Portal beschreibt der Pressesprecher als den „schnellsten, sichersten und verlässlichsten Weg“ für AMS-Kunden. Ein wesentlicher Vorteil: Nachrichten gelangen über „MeinAMS“ direkt zu den zuständigen Beratern. Gegenüber 5 Minuten präzisiert Bitschnau: „Eine persönliche Vorsprache bei Antragstellung ist künftig nur noch in zwei Fällen erforderlich: bei erstmaliger Antragstellung oder bei Antragstellung nach über zwei Jahren Pause“.

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Digitale Möglichkeiten

Künftig können zahlreiche Verwaltungsvorgänge online abgewickelt werden – darunter alle weiteren Antragstellungen, Beihilfeansuchen, Nachrichtenaustausch, Terminvereinbarungen sowie Bewerbungen.

Diese Umstellung ist jedoch nicht die einzige Veränderung, die auf Arbeitslose in Österreich zukommt.

Mit Beginn des Jahres 2026 werden geringfügige Beschäftigungen parallel zum Arbeitslosengeldbezug in den meisten Fällen nicht mehr möglich sein.

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KO KOSMO-Redaktion
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