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Badeunfall

Badeunfall in Wien: Feuerwehrtaucher holen Mann aus der Alten Donau

Badeunfall in Wien: Feuerwehrtaucher holen Mann aus der Alten Donau
FOTO: iStock/Spitzt-Foto
2 Min. Lesezeit |

Ein Badetag an der Alten Donau endet für einen 49-Jährigen mit einem Notfalleinsatz – und einer lebensrettenden Reaktion.

In der Alten Donau beim Gänsehäufel in Wien-Donaustadt ist am Samstagvormittag ein 49-jähriger Mann beim Schwimmen plötzlich unter die Wasseroberfläche gesunken. Feuerwehrtaucher konnten den Mann rasch aus dem Wasser holen. Die Einsatzkräfte reanimierten ihn erfolgreich, wie Polizeisprecherin Anna Gut mitteilte.

Die Berufsrettung intubierte und beatmete den Mann anschließend und brachte ihn in stabilem Zustand in ein Krankenhaus.

Baderegeln im Fokus

Zum Anlass des Vorfalls erneuert die Wiener Rettung am Samstag ihre zentralen Empfehlungen zur Vermeidung von Bade- und Schwimmunfällen. Beim Helfen gelte grundsätzlich: Selbstschutz geht vor Fremdschutz. „Springe also nur ins Wasser, wenn du gut schwimmen kannst und begib dich nicht selbst in Gefahr.“ Ein Kurs in Rettungsschwimmen könne dabei helfen, Gefahrensituationen besser einzuschätzen.

Grundsätzlich empfiehlt die Rettung, bei unzureichenden Schwimmkenntnissen entsprechende Kurse zu besuchen – sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Darüber hinaus sollten die gängigen Baderegeln eingehalten werden: vor dem Einstieg ins Wasser abkühlen, Sprünge nur an Stellen mit ausreichender Wassertiefe wagen. Außerdem solle man sich vor dem Schwimmen ehrlich fragen, ob man sich körperlich fit fühlt, ob man kurz zuvor eine schwere Mahlzeit zu sich genommen hat oder ob man längere Zeit der prallen Sonne ausgesetzt war.

Kinder nie allein

Wo immer möglich, solle man nicht alleine schwimmen – und unter keinen Umständen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen. Geschwommen werden sollte generell nur an beaufsichtigten oder gut bekannten Gewässerstellen. Kinder dürfen dabei niemals unbeaufsichtigt bleiben.

Kleinkinder müssen sich, sobald sie sich im Wasser befinden, stets in Sicht- und Reichweite der Aufsichtsperson befinden – maximal eine Armlänge entfernt.

Selbst kurze Ablenkungen, etwa durch Grillen oder Kochen, können in solchen Momenten gefährlich werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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