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Freiheitsstrafe

Betrunkene Teenager missbraucht: Priester nach Oktoberfest-Übergriffen verurteilt

Betrunkene Teenager missbraucht: Priester nach Oktoberfest-Übergriffen verurteilt
FOTO: iStock/Priester
2 Min. Lesezeit |

Ein Priester, Jugendliche und ein Oktoberfest – ein Missbrauchsfall landet vor Gericht. Das Urteil fällt weder so aus wie die Verteidigung noch wie die Staatsanwaltschaft es forderte.

Das Landgericht München I verurteilte den 58-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe in der Verhandlung eingestanden: Im Jahr 2005 hatte er auf der Wiesn gemeinsam mit Teenagern Alkohol konsumiert und sich anschließend an den betrunkenen und wehrlosen Jugendlichen vergangen.

Darüber hinaus räumte er weitere Übergriffe ein, die er in jener Schwarzwälder Gemeinde begangen hatte, in der er über Jahre als Priester gewirkt hatte und aus der auch seine Opfer stammten. Diese Taten blieben strafrechtlich jedoch ohne Konsequenzen, da die entsprechende Gesetzesreform – bekannt unter dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ – erst im Jahr 2016 und damit lange nach den Vorfällen in Kraft getreten war. „Die damalige Rechtslage gibt das nicht her“, erklärte der Vorsitzende Richter.

Urteilsbegründung

In seiner Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter den Angeklagten aus Sicht seiner Opfer als „Täter und Wohltäter zugleich“ und hob hervor, dass dieser ein bestehendes Vertrauensverhältnis gezielt ausgenutzt habe. „Die Schuld, die Sie letztlich auf sich getragen haben 2005, wiegt zu schwer.“ Eine Bewährungsstrafe sei daher nicht vertretbar.

Die Verteidigung hatte genau diese gefordert, während die Staatsanwaltschaft mit vier Jahren und zehn Monaten eine deutlich härtere Strafe verlangt hatte. Hinter dieser Forderung blieb das Gericht erheblich zurück – maßgeblich deshalb, weil bei der Strafzumessung ausschließlich der Vorfall im Anschluss an das Münchner Oktoberfest 2005 herangezogen wurde und die weiteren Übergriffe des Angeklagten unberücksichtigt blieben.

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KO KOSMO-Redaktion
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