Millionenstrafe für den Möbelriesen: Ikea muss 1,5 Millionen Euro zahlen, weil Kameras in der Wiener Filiale Kunden bei der PIN-Eingabe filmten und Passanten erfassten.
Der Möbelriese Ikea muss wegen unzulässiger Videoüberwachung eine Millionenstrafe zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht verhängte eine Geldbuße von 1,5 Millionen Euro gegen den schwedischen Konzern, nachdem in dessen Filiale am Wien-Westbahnhof gravierende Datenschutzverstöße festgestellt wurden. Die Richter bestätigten damit weitgehend eine frühere Entscheidung der Datenschutzbehörde, die bereits im Frühjahr 2022 ein Verfahren eingeleitet hatte. Bei der Untersuchung kamen insgesamt 30 Verstöße bei neun Überwachungskameras ans Licht. Neben der Geldstrafe wurden dem Unternehmen ursprünglich auch Verfahrenskosten von 150.000 Euro auferlegt, wogegen Ikea Beschwerde einlegte.
Das Gericht sah 28 der 30 vorgeworfenen Verstöße als erwiesen an. Besonders schwerwiegend war der Fall einer Kamera, die Kunden bei der PIN-Eingabe filmte und diese Aufnahmen drei Tage lang speicherte. Sechs weitere Überwachungsgeräte zeichneten Bereiche ohne rechtliche Grundlage auf. Zudem erfassten sieben Kameras mit überdimensionierten Blickfeldern auch unbeteiligte Passanten im Umfeld des Möbelhauses am Wien-Westbahnhof.
⇢ Ministerium zieht gegen Temu vor Gericht: “Ramschladen mit Tricks
Sabotage-Vorwurf
Die fehlende digitale Unkenntlichmachung unbeteiligter Personen versuchte Ikea mit dem angeblichen Sabotageakt eines ehemaligen Sicherheitsmitarbeiters zu erklären. Dieser soll aus Rache die Verpixelungen entfernt haben. Das Gericht wies diese Darstellung jedoch zurück, da der Beschuldigte technisch gar nicht in der Lage gewesen sei, solche Änderungen vorzunehmen. Auch bemängelte das Gericht, dass Ikea keine sofortigen Maßnahmen ergriffen hatte, um die Maskierungen wiederherzustellen.
Bei zwei der beanstandeten Kameras hob das Bundesverwaltungsgericht die Straferkenntnis auf und stellte das Verfahren ein. Die übrigen Verstöße wurden jedoch als grob fahrlässig bewertet, wodurch das ursprüngliche Strafmaß von 1,5 Millionen Euro bestätigt wurde. Immerhin: Den Kostenbeitrag für das Beschwerdeverfahren muss das Unternehmen nicht tragen.
Ikeas Widerspruch
Der Möbelkonzern will sich mit dem Urteil nicht abfinden und kündigte an, den Rechtsweg weiter zu beschreiten. Ikea beteuert, dass durch die fehlerhafte Kamerakonfiguration niemand zu Schaden gekommen sei und die Aufnahmen weder eingesehen noch ausgewertet wurden. Die Millionenstrafe stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu vergleichbaren DSGVO-Verstößen, da kein tatsächlicher Schaden entstanden sei.
Christina Strauss, PR-Leiterin bei Ikea Österreich, erklärte: “Wir hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof bei seiner Arbeit erkennt, dass ohne personenbezogene Daten auch keine Datenschutzverletzung stattfinden kann, dass wir mögliche Falschkonfigurationen von einzelnen Sicherheitskameras nicht beabsichtigt haben und dass wir das Thema Datenschutz in unserem Unternehmen sehr ernst nehmen.”
Folge uns auf Social Media!














