In einem aufsehenerregenden Prozess am Landesgericht Klagenfurt wurde ein 54-jähriger Mann aus Völkermarkt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Angeklagte erhielt am Freitag eine Haftstrafe von vier Jahren wegen Vergewaltigung sowie gefährlicher Drohung.

Vorwürfe und Urteil
Die Anklage warf dem Mann vor, seine Ehefrau, die Mutter ihres gemeinsamen Kindes, vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen zu haben. Des Weiteren wurden ihm Vergehen nach dem Waffengesetz, Körperverletzung und schwere Nötigung angelastet. Laut Staatsanwältin Sarah Ofner übte der Beschuldigte ein „hohes Maß an Gewalt und Zwang“ aus. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe und behauptete, seine Frau würde ihn mit erfundenen Anschuldigungen belasten, da sie drogensüchtig sei.
Der Fall wurde bekannt, als das Opfer in einem Handyshop in Völkermarkt Hilfe bei einem ungarischsprachigen Ladenbesitzer suchte. Dies geschah, während der Angeklagte anwesend war und merken musste, dass er die Sprache nicht verstand. Staatsanwältin Ofner hob hervor, dass der Angeklagte bereits in ähnlichen Belangen vorbestraft sei.
Verteidigung und weitere Schritte
Verteidiger Enrik Mandl argumentierte, dass die Frau die „einzige und Hauptbelastungszeugin“ sei und dass ihre Aussagen widersprüchlich wären. Zudem sei der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt. Der Schöffensenat, geleitet von Richter Gernot Kugi, erkannte den Mann jedoch in einigen wesentlichen Punkten der Anklage schuldig, entlastete ihn aber wegen mangelnder Beweissicherheit von anderen Anschuldigungen.
Aufgrund etlicher Vorstrafen – insgesamt 18 Verurteilungen stehen zu Buche – und der Begehung der neuen Straftaten während einer laufenden Bewährungszeit, werden zusätzlich 30 Monate aus einer alten Verurteilung vollstreckt. Demnach muss der Angeklagte eine Gesamthaftzeit von sechseinhalb Jahren absitzen. Die Verteidigung hat bereits Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Auf eine Stellungnahme der Staatsanwältin wurde verzichtet.
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